Maklerprovision beim Immobilienverkauf: die gesetzlichen Regelungen

Warum Verkäufer und Käufer die Courtage gemeinsam tragen

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit eine einheitliche Regelung, nach der sich Verkäufer und Käufer die Maklercourtage beim Immobilienverkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung hälftig teilen. Dieses geteilte Bestellerprinzip ist in den §§ 656c und 656d BGB verankert und stellt sicher, dass die Partei, die den Makler beauftragt, keinen geringeren Anteil übernimmt als die andere Seite. AKZEPTA Immobilien versteht sich als Vermittler zwischen beiden Parteien und vertritt die Interessen von Verkäufer und Käufer gleichermaßen – die Aufteilung der Provision entspricht genau diesem Selbstverständnis.

Diese gesetzliche Kostenteilung bezieht sich ausdrücklich auf Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die von Privatpersonen erworben werden. Beim Verkauf eines Grundstücks, einer Gewerbeimmobilie oder eines Mehrfamilienhauses bleibt die Provision dagegen frei verhandelbar; hier bestimmen die Beteiligten die Verteilung individuell. Wie hoch der erzielbare Preis Ihrer Immobilie überhaupt ausfällt, klären wir vorab in einer fundierten Immobilienbewertung, damit Sie den Anteil an der Courtage realistisch einordnen können.

Welche Vereinbarungen sind zur Kostenteilung möglich?

Im Regelfall übernehmen Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Kosten. Abweichende Absprachen sind zulässig, sofern sie den gesetzlichen Rahmen wahren. Die gängigen Varianten im Überblick:

  • Wir werden für Verkäufer und Käufer zugleich tätig (Doppeltätigkeit); in diesem Fall trägt jede Seite die Hälfte der Courtage.
  • Häufig beauftragt eine Seite – meist der Verkäufer – uns allein und zahlt zunächst die volle Provision; im Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer anschließend, einen Anteil zu übernehmen. Der Auftraggeber trägt dabei stets mindestens die Hälfte der Gebühr.
  • Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Auftraggeber – ob Verkäufer oder Käufer – die vollständige Courtage auch selbst übernehmen.

Der Maklervertrag bedarf der Textform

Was wir seit jeher schriftlich handhaben, ist inzwischen gesetzlich vorgeschrieben: Ein Maklervertrag über den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung ist nur wirksam, wenn er in Textform geschlossen wird, etwa per E-Mail. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag genügen nicht mehr, um eine verbindliche Provisionsvereinbarung zu begründen.

Ihre Vorteile, wenn Sie uns mit dem Verkauf betrauen

Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, profitieren Sie von umfassenden Leistungen, die die Maklerprovision in jedem Fall aufwiegen:

  • Wir kennen den gesamten Verkaufsablauf im Detail und übernehmen sämtliche anfallenden Aufgaben für Sie.
  • Wir wissen, welche Unterlagen der Immobilienverkauf erfordert, und beschaffen fehlende Dokumente zeitnah.
  • Dank ausgeprägter Marktkenntnis ordnen wir den Angebotspreis marktgerecht ein.
  • In unserer Interessentendatei sind zahlreiche vorgemerkte Käufer erfasst, was die Vermarktung spürbar verkürzen kann.
  • Mit erprobten und zugleich modernen Vermarktungswegen verschaffen wir Ihrem Angebot die nötige Aufmerksamkeit.
  • Sie profitieren von rechtssicheren Abläufen und einer reibungslosen Vertragsabwicklung bis zum Notar.
  • Wir führen Ihren Verkauf zügig und zu einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis.

Deshalb freuen wir uns, wenn Sie Ihre Immobilie gemeinsam mit uns verkaufen.

Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage wissen? Wir beraten Sie dazu gern – unverbindlich und ohne Kosten. Und falls Sie uns direkt mit dem Verkauf beauftragen möchten, freuen wir uns ebenso über Ihre Nachricht. Wie wir Ihre Immobilie anschließend am Markt platzieren, lesen Sie auf der Seite zur Vermarktung.

Häufige Fragen zur Maklerprovision für Verkäufer in Leverkusen

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf in Leverkusen?

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung in Leverkusen liegt die übliche Maklerprovision bei 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Seite; Verkäufer und Käufer tragen denselben Anteil, zusammen also 7,14 Prozent. AKZEPTA Immobilien rechnet transparent und weist den auf Sie entfallenden Anteil vor Vertragsschluss klar aus. Bei Grundstücken, Gewerbeobjekten und Mehrfamilienhäusern ist die Höhe dagegen frei verhandelbar.

Die Provision bemisst sich prozentual am beurkundeten Kaufpreis und wird erst mit dem Notartermin fällig. Ob sich die Beauftragung eines Maklers rechnet, zeigt die Praxis: Ohne Marktzugang und Verhandlungsroutine erzielen private Anbieter im Schnitt spürbar geringere Erlöse. Diesen Unterschied gleicht die Courtage in aller Regel mehr als aus, weil wir den erzielbaren Preis konsequent ausschöpfen und Sie durch jeden Schritt des Verkaufs begleiten.

Wann wird die Maklercourtage in Leverkusen fällig?

Die Maklercourtage wird in Leverkusen erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag beurkundet ist und die Vermittlung damit erfolgreich abgeschlossen wurde. Vor diesem Zeitpunkt entstehen für Sie keinerlei Kosten – weder für die Wertermittlung noch für Exposé, Portalanzeigen, Besichtigungen oder die Verhandlungen mit Interessenten. AKZEPTA Immobilien geht in Vorleistung und trägt den gesamten Vermarktungsaufwand, bis der Verkauf tatsächlich zustande kommt.

Dieses Prinzip der erfolgsabhängigen Vergütung bedeutet für Sie ein hohes Maß an Planungssicherheit: Sie zahlen ausschließlich für ein Ergebnis, nicht für den Weg dorthin. Kommt kein Vertrag zustande, bleibt die Vermarktung für Sie kostenfrei. Genau dieser Anreiz sorgt dafür, dass wir jeden Auftrag mit vollem Einsatz betreiben – unser Honorar hängt unmittelbar davon ab, dass wir für Ihre Immobilie den passenden Käufer zu einem angemessenen Preis finden.

Was besagt das Bestellerprinzip in Leverkusen?

Das Bestellerprinzip regelt in Leverkusen, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zu gleichen Teilen aufteilen. Seit Dezember 2020 ist im BGB festgeschrieben, dass die beauftragende Partei keinen geringeren Anteil trägt als die andere. Vereinbart etwa der Verkäufer mit AKZEPTA Immobilien die volle Courtage, übernimmt der Käufer im Kaufvertrag die Hälfte, sodass beim Verkäufer der verbleibende hälftige Anteil bleibt.

Vor dieser Regelung war es verbreitet, die gesamte Provision allein dem Käufer aufzubürden. Wichtig zu wissen: Das geteilte Bestellerprinzip gilt nur für Wohnimmobilien im Privaterwerb – bei Grundstücken, Gewerbeobjekten und Mehrfamilienhäusern bleibt die Aufteilung frei verhandelbar. Wir erläutern Ihnen vor der Beauftragung, welche Variante auf Ihre Immobilie zutrifft, und legen die Kostenverteilung von Beginn an nachvollziehbar fest, damit für keine Seite offene Fragen bleiben.

Lässt sich die Provision in Leverkusen verhandeln?

Grundsätzlich ist die Provision in Leverkusen verhandelbar, in der Praxis hängt der Spielraum jedoch von der Immobilie ab. Bei Standardobjekten wie Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist die Höhe durch das geteilte Bestellerprinzip weitgehend vorgegeben, weil beide Seiten denselben Anteil tragen müssen. Bei Grundstücken, Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern besteht dagegen mehr Verhandlungsspielraum, ebenso bei der gleichzeitigen Vermarktung mehrerer Objekte.

AKZEPTA Immobilien geht mit dem Thema offen um und bespricht die Konditionen von Anfang an transparent. Entscheidend ist aus unserer Sicht nicht allein die Höhe der Courtage, sondern das Verhältnis von Leistung und Gegenwert: Eine sorgfältige Bewertung, eine überzeugende Vermarktung und eine sichere Abwicklung wirken sich unmittelbar auf Ihren Nettoerlös aus. Wer ausschließlich auf die Provision blickt, verliert leicht den weit größeren Hebel eines gut verhandelten Verkaufspreises aus dem Blick.

Welche Leistungen deckt die Maklerprovision in Leverkusen ab?

Die Maklerprovision deckt in Leverkusen den vollständigen Verkaufsprozess ab – von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. AKZEPTA Immobilien übernimmt die Wertermittlung und Marktanalyse, die professionelle Aufbereitung von Fotos und Exposé, die Schaltung der Anzeigen in den relevanten Portalen sowie die Prüfung und Qualifizierung der Kaufinteressenten. Sämtliche dieser Vorleistungen erbringen wir, ohne dass für Sie vorab Kosten entstehen.

Hinzu kommen die Organisation und Durchführung der Besichtigungen, die Verhandlungsführung mit den Interessenten, die Vorbereitung und Begleitung des notariellen Kaufvertrags und die Übergabe der Immobilie. Sie erhalten damit eine durchgängige Betreuung aus einer Hand, statt einzelne Aufgaben selbst koordinieren zu müssen. Genau in dieser lückenlosen Begleitung liegt der Gegenwert der Courtage: Wir nehmen Ihnen den Aufwand ab und sorgen dafür, dass jeder Schritt rechtssicher und zum richtigen Zeitpunkt erfolgt.

Ist die Maklerprovision beim Verkauf in Leverkusen steuerlich absetzbar?

Ob die Maklerprovision beim Verkauf in Leverkusen steuerlich absetzbar ist, hängt von der Nutzung der Immobilie ab. Beim Verkauf des selbst bewohnten Eigenheims lässt sich die Courtage in der Regel nicht geltend machen. Handelt es sich dagegen um eine vermietete Immobilie, können Sie die Provision häufig als Werbungskosten ansetzen; auch bei einem beruflich veranlassten Umzug kommt eine Berücksichtigung als Umzugskosten in Betracht.

Bei Sonderfällen wie Erbschaft, Schenkung oder Übertragungen im Zuge einer Scheidung ist eine anteilige Absetzbarkeit möglich, die stark von der individuellen Konstellation abhängt. Da steuerliche Fragen weitreichende Folgen für Ihren Nettoerlös haben, empfiehlt AKZEPTA Immobilien vor dem Verkauf grundsätzlich ein Gespräch mit dem Steuerberater. Auf Wunsch stimmen wir den Ablauf so ab, dass steuerliche Aspekte rechtzeitig einfließen und Sie den verbleibenden Erlös realistisch einplanen können.

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