Provision bei der Gewerbevermietung – frei ausgehandelt und an den Erfolg gekoppelt

Warum sich die Vergütung bei Gewerbeobjekten nicht aus einem festen Satz ergibt

Bei der Vermietung gewerblicher Flächen gibt es keinen gesetzlich vorgegebenen Provisionssatz. Anders als im Wohnbereich folgt die Maklerprovision hier keinem festen Tarif. Die Konditionen werden frei zwischen Eigentümer, Makler und gegebenenfalls dem künftigen Mieter vereinbart und orientieren sich am Aufwand der Vermarktung, an einzelnen Sonderleistungen und am vereinbarten Mietzins. Wir legen diese Konditionen vor dem Vermarktungsstart schriftlich fest, sodass für alle Beteiligten von Anfang an dieselbe Grundlage gilt. Eine belastbare Mietwertermittlung Ihrer Gewerbefläche bildet dabei den Ausgangspunkt, weil sich die übliche Monatsmieten-Basis aus dem tatsächlich erzielbaren Mietzins ableitet.

Auch die Frage, wer die Provision am Ende trägt – Mieter, Vermieter oder beide Seiten hälftig – ist Verhandlungssache und wird im Maklervertrag ausdrücklich geregelt. So bleibt die Kostenträgerschaft klar, bevor die erste Anzeige erscheint.

Provisions-Rechnung am Schreibtisch Beratungsgespräch mit Eigentümer

Übliche Bandbreiten der Provision bei Gewerbevermietungen

ObjektartÜbliche Provision (zzgl. MwSt.)Wer sie in der Regel zahlt
Büro2,5 bis 3,5 Monatsmietenüberwiegend der Mieter
Praxis2,5 bis 3 Monatsmietenin der Regel der Mieter
Ladenlokal2,5 bis 3,5 MonatsmietenMieter, teils hälftig geteilt
Gastronomie3 bis 4 MonatspachtenPächter oder beide Seiten
Hotelindividuell, oft anteilig an der Jahrespachtfrei verhandelt
Halle / Logistik2,5 bis 3 Monatsmietenmeist der Mieter

Wie diese Bandbreiten im aktuellen Marktumfeld einzuordnen sind, zeigt unser Überblick zu den aktuellen Gewerbemieten.

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Zur Mietwertermittlung

Welche Faktoren die Höhe der Provision bewegen

  • Aufwand der Vermarktung – eine diskrete Suche abseits offener Portale bindet deutlich mehr Zeit als ein frei ausgeschriebenes Inserat.
  • Sonderleistungen – etwa die Beschaffung des Energieausweises, Bauvoranfragen oder die Abstimmung mit dem Mieteranwalt.
  • Aufbau des Vertrags – anspruchsvolle Pachtmodelle, wie sie im Hotelbereich vorkommen, erfordern zusätzliche juristische Arbeit.
  • Anforderungen an die Diskretion – ein sensibler Mieterwechsel mit anonymer Vermarktung erhöht den Aufwand spürbar.
  • Komplexität der Verhandlung – institutionelle Mieter prüfen gründlicher und benötigen längere Entscheidungswege.

Zu welchem Zeitpunkt die Maklerprovision entsteht

Die Maklerprovision wird erst mit dem erfolgreichen Abschluss wirksam, also nach der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Übergabe der Fläche an den neuen Mieter. Bewertung, Beratung, Erstellung des Exposés, Mieterakquise und Verhandlung sind Teil der erfolgsabhängigen Vergütung und verursachen keine Vorabkosten. Fremdkosten wie Grundbuchauszug, Energieausweis, anwaltliche Prüfung oder professionelle Objektfotos rechnet der Eigentümer gesondert ab; diese Positionen benennen wir vor Vermarktungsstart offen. Wie sich der gesamte Weg von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe gliedert, erläutern wir auf der Seite zum Vermietungsablauf mit Makler.

Erfolgreiche Vertragsunterschrift

Sprechen wir über Ihre Konditionen

Noch vor dem ersten Inserat halten wir alle Eckpunkte schriftlich fest – die Höhe der Provision, die Verteilung auf die Parteien und die externen Kosten. Nachvollziehbar, verbindlich und ohne spätere Überraschungen. Das Erstgespräch und die Einschätzung der Marktmiete sind für Sie kostenfrei.

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Häufige Fragen zur Vermietungsprovision in Leverkusen

Wer trägt die Provision bei der Vermietung von Gewerbe in Leverkusen?

In der gewerblichen Vermietung übernimmt die Provision überwiegend der neue Mieter, gelegentlich teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten hälftig. Ein gesetzliches Bestellerprinzip wie im Wohnbereich existiert hier nicht, deshalb legen die Vertragsparteien die Verteilung frei fest. Wir halten diese Vereinbarung vor dem Start der Vermarktung schriftlich fest, damit für Eigentümer, Makler und Interessent von Beginn an dieselbe Grundlage gilt.

Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt vom Objekt und von der Marktlage ab: Bei gefragten Ladenlokalen oder Büroflächen akzeptieren Mieter die volle Provision meist ohne Weiteres, bei erklärungsbedürftigen Spezialflächen kann eine hälftige Teilung die Vermarktung erleichtern. AKZEPTA Immobilien bespricht mit Ihnen vorab, welche Variante zu Ihrer Fläche passt, und verankert sie eindeutig im Maklervertrag. So entsteht keine Unklarheit über die Kostenträgerschaft, wenn der Mietvertrag zur Unterschrift kommt.

Wann wird die Vermietungsprovision fällig in Leverkusen?

Die Provision entsteht ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss, also nach der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Übergabe der Fläche an den neuen Mieter. Vorher fällt für Sie als Eigentümer nichts an. Bewertung, Erstberatung und die gesamte Vorbereitung der Vermarktung sind in dieser erfolgsabhängigen Vergütung bereits enthalten.

Damit tragen wir das Vermarktungsrisiko gemeinsam mit Ihnen: Kommt kein Vertrag zustande, bleibt die Vermietung für Sie ohne Provisionskosten. Erst der unterschriebene Mietvertrag löst die Zahlung aus. Wir nennen Ihnen die genauen Konditionen vor Vermarktungsstart, sodass Sie den fälligen Betrag von Anfang an einordnen können. Externe Ausgaben wie ein Energieausweis werden davon getrennt abgerechnet und vorab transparent ausgewiesen.

Sind die Provisionskonditionen bei Gewerbe frei verhandelbar in Leverkusen?

Ja, bei Gewerbeobjekten sind die Konditionen vollständig Verhandlungssache, denn ein gesetzlich vorgegebener Satz besteht nicht. Die Höhe der Provision und die Verteilung zwischen den Parteien richten sich nach dem Aufwand der Vermarktung, nach einzelnen Sonderleistungen sowie nach Größe und Mietzins des Objekts.

Wir orientieren die Vergütung an der konkreten Aufgabe: Eine diskrete Suche abseits offener Portale oder ein komplexer Pachtvertrag bindet mehr Arbeit als ein offen ausgeschriebenes Büro. Alle Punkte werden vor dem Vermarktungsstart schriftlich festgehalten, damit später keine Nachverhandlung nötig ist. Die genannten Bandbreiten in Monatsmieten ergeben sich aus dem örtlichen Mietniveau und lassen sich so jederzeit nachvollziehen. AKZEPTA Immobilien berät Sie dazu, welche Konditionen für Ihre Fläche marktüblich und durchsetzbar sind.

Welche Leistungen sind in der Vermietungsprovision enthalten in Leverkusen?

In der erfolgsabhängigen Maklerprovision stecken sämtliche Kernleistungen der Vermarktung: die Bewertung der Fläche, die Beratung, die Erstellung des Exposés, die gezielte Ansprache und Prüfung möglicher Mieter sowie die Führung der Verhandlung bis zum unterschriebenen Vertrag. Für diese Leistungen entstehen Ihnen keine Vorabkosten.

Nicht enthalten sind externe Gebühren und Fremdleistungen, etwa der Energieausweis, Auszüge aus dem Grundbuch, Honorare für Fachanwälte oder professionelle Aufnahmen des Objekts. Diese Positionen trägt der Eigentümer gesondert; AKZEPTA Immobilien benennt sie vor Vermarktungsstart transparent, sodass keine unerwarteten Kosten entstehen. Auf Wunsch beauftragen wir die nötigen Fachleute in Ihrem Namen und koordinieren die Beschaffung, damit Ihre Anzeige von Anfang an vollständig und rechtssicher ist.

Was passiert mit der Provision, wenn der Mieter abspringt in Leverkusen?

Springt ein Interessent vor der Unterschrift ab, entsteht für Sie keine Provision. Da die Vergütung an den erfolgreichen Abschluss gekoppelt ist, löst allein der unterzeichnete Mietvertrag die Zahlung aus. Bis dahin arbeiten wir auf eigenes Risiko und setzen die Suche nach einem geeigneten Mieter ohne zusätzliche Kosten für Sie fort.

Diese Regelung schützt Sie als Eigentümer: Sie zahlen erst, wenn ein tragfähiges Mietverhältnis tatsächlich zustande kommt. Weckt eine Bonitätsprüfung Zweifel an einem Bewerber, klären wir das vor Vertragsschluss, statt einen wackligen Abschluss zu forcieren. AKZEPTA Immobilien prüft Interessenten und deren Nutzungskonzept sorgfältig, damit die Vermietung dauerhaft trägt und ein erneuter Leerstand vermieden wird.

Warum gilt bei der Gewerbevermietung kein Bestellerprinzip in Leverkusen?

Das Bestellerprinzip, das bei der Wohnungsvermietung die Maklerkosten dem Auftraggeber zuweist, gilt ausdrücklich nur für Wohnraum. Gewerbeflächen fallen nicht darunter, weil gewerbliche Mieter als geschäftlich erfahrene Vertragspartner gelten, die ihre Konditionen selbst aushandeln. Die Verteilung der Provision bleibt deshalb offen.

Für Sie als Vermieter bedeutet das mehr Gestaltungsspielraum: Wer die Provision trägt, ist frei verhandelbar und wird im Maklervertrag festgehalten. In vielen Fällen übernimmt der Mieter die Kosten vollständig. Wir beraten Sie dazu, welche Verteilung für Ihre Fläche durchsetzbar ist, und verankern die Vereinbarung eindeutig, bevor die Vermarktung beginnt. So bleibt die Kostenfrage von Beginn an klar geregelt und niemand wird während der Verhandlung überrascht.

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