Ein geerbtes Grundstück verpachten – worauf Erben achten sollten
So begleiten wir Sie bei der Verpachtung einer geerbten Fläche
Sie haben ein Grundstück geerbt und möchten es behalten, benötigen die Fläche aber derzeit nicht für eigene Zwecke? Dann eröffnen Ihnen die Vermietung und die Verpachtung die Möglichkeit, aus dem geerbten Besitz regelmäßige Einnahmen zu erzielen, ohne das Eigentum aufzugeben. Welcher der beiden Wege der richtige ist, hängt maßgeblich von der Art des Grundstücks und von Ihren persönlichen Zielen ab. Bevor Sie sich festlegen, lohnt sich eine fundierte Wertermittlung Ihrer Fläche sowie ein Blick auf die Möglichkeiten der Verpachtung Ihres Grundstücks.
Wichtig ist dabei eine klare Unterscheidung: Vermietung und Verpachtung sind rechtlich nicht dasselbe.
Bei der Vermietung überlassen Sie dem Mieter das Grundstück ausschließlich zum Gebrauch. Er entrichtet dafür eine monatliche Miete, darf die Fläche jedoch nicht bewirtschaften, um daraus eigene Erträge zu erzielen. Das Anpflanzen und der gewinnbringende Verkauf von Obst, Gemüse oder anderen Erzeugnissen bleiben ihm verwehrt, weil das Recht zur Fruchtziehung bei der reinen Miete nicht mitübertragen wird.
Bei der Verpachtung räumen Sie dem Pächter zusätzlich das Recht zur Fruchtziehung ein, das die §§ 581 ff. BGB regeln. Er darf die Fläche also bewirtschaften, etwa Kartoffeln, Mais oder Möhren anbauen, die Ernte verkaufen und den erwirtschafteten Gewinn behalten. Dafür zahlt er Ihnen einen Pachtzins, dessen Höhe Sie flexibel bestimmen können – beispielsweise als festen Betrag oder abhängig von den tatsächlich erzielten Erträgen. Eine Wertsicherungsklausel hält den Pachtzins über lange Laufzeiten stabil.
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Welchen Pachtzins können Sie für Ihr geerbtes Grundstück ansetzen?
Grundsätzlich dürfen Sie die Höhe der Miete oder des Pachtzinses für Ihr geerbtes Grundstück frei bestimmen. In der Praxis orientieren sich Interessenten jedoch sehr genau daran, was vergleichbare Flächen im örtlichen Markt kosten. Rufen Sie einen deutlich überhöhten Betrag auf, wandern Pacht- und Mietinteressenten rasch zu einem günstigeren Angebot ab, und Ihre Fläche bleibt womöglich über lange Zeit ungenutzt.
Verschaffen Sie sich deshalb vorab ein realistisches Bild der ortsüblichen Pacht im Rheinland und in Leverkusen. Als verlässliche Orientierung dienen der Bodenrichtwert aus dem Portal BORIS NRW und die Datenbasis des Gutachterausschusses; unser Geschäftsführer Detlev Szczukowski wirkt im Gutachterausschuss der Stadt Leverkusen mit, sodass wir die angemessene Pachthöhe belastbar einordnen können. Neben der Art des Grundstücks bestimmen weitere Faktoren, welcher Zins angemessen ist.
- Lage und Zuschnitt der Fläche
- Erschließung und Zufahrtswege
- Bodenbeschaffenheit und Bodenrichtwert
- planungsrechtlich zulässige Nutzung
Neben einer realistischen Preisfindung entscheidet aber ebenso die Auswahl eines passenden Pächters oder Mieters über den langfristigen Erfolg Ihrer Verpachtung.
Ein Grundstück wird selten nur für wenige Monate, sondern in aller Regel über Jahre oder sogar Jahrzehnte verpachtet oder vermietet. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich mit dem künftigen Vertragspartner gut verstehen und im Vorfeld klären, ob er den vereinbarten Pachtzins oder die Miete dauerhaft und zuverlässig aufbringen kann.
Als ortskundiger Makler prüfen wir die Bonität der Interessenten und führen die passenden Pächter oder Mieter mit Ihnen zusammen. Die aufwändige Suche nehmen wir Ihnen ab, sodass Sie zügig zu verlässlichen Einnahmen gelangen. Weil für die Verpachtung eines Grundstücks kein Bestellerprinzip greift, ist unsere Provision zudem frei verhandelbar. Wie ein solches Mandat abläuft, erfahren Sie auf der Seite Grundstück verpachten mit Makler.
Sie brauchen kurzfristig Unterstützung neben allen anderen Aufgaben?
Gerade nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen bleibt oft kaum Zeit für die Trauer, weil zahlreiche Formalitäten gleichzeitig drängen. Als Erbe stehen Sie vor grundlegenden Entscheidungen: Nehme ich das Erbe an oder schlage ich es aus? Ist der Verkauf, die Vermietung oder die Verpachtung der sinnvollste Weg? Wie gestalte ich einen rechtssicheren Pacht- oder Mietvertrag? Sollten Sie darauf noch keine Antworten gefunden haben, beraten wir Sie sachlich und einfühlsam, erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung und schaffen Ihnen so den Freiraum, den Sie in dieser Phase wirklich benötigen.
Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Häufige Fragen zur Verpachtung eines geerbten Grundstücks in Leverkusen
Soll ich ein geerbtes Grundstück in Leverkusen verpachten oder verkaufen?
Ob sich die Verpachtung oder der Verkauf des geerbten Grundstücks eher lohnt, hängt vor allem von der Nutzungsart und der Lage ab. Landwirtschaftlich nutzbare Flächen eignen sich häufig für eine Verpachtung, weil der Verwaltungsaufwand gering bleibt und die Pachteinnahmen über viele Jahre planbar sind. Baureifes Land wird dagegen oft besser verkauft, da ungenutzte Bauflächen laufende Kosten verursachen und über die Zeit an Substanz verlieren können.
Damit Sie nicht nach Bauchgefühl entscheiden, erstellen wir bei AKZEPTA Immobilien für Ihr Grundstück eine kostenfreie Wirtschaftlichkeitsrechnung, die laufende Pachterträge und möglichen Verkaufserlös nüchtern gegenüberstellt. In den meisten Fällen wird danach deutlich, welcher Weg zu Ihrer persönlichen und steuerlichen Situation passt. Wir erläutern Ihnen die Zahlen persönlich, damit Sie Ihre Entscheidung jederzeit sicher begründen können.
Wie hoch fällt die Erbschaftsteuer auf geerbte Flächen in Leverkusen aus?
Wie hoch die Erbschaftsteuer auf ein geerbtes Grundstück ausfällt, richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dem steuerlichen Wert der Fläche. Für Ehegatten gelten die höchsten Freibeträge, für Kinder etwas niedrigere und für Enkel nochmals geringere; erst der darüber hinausgehende Wert unterliegt der Besteuerung. Die Steuersätze beginnen in der günstigsten Steuerklasse bei sieben Prozent und reichen in der ungünstigsten bis zu fünfzig Prozent.
Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann ein gesonderter Bewertungsmaßstab statt des vollen Verkehrswerts zu einer spürbar niedrigeren Bemessungsgrundlage führen. Weil solche Fragen individuell zu beurteilen sind, empfehlen wir vor jeder Entscheidung ein Gespräch mit dem Steuerberater und vermitteln bei Bedarf einen passenden Fachmann. So planen Sie die tatsächliche Belastung realistisch ein, bevor Sie sich zwischen Verpachtung und Verkauf entscheiden.
Was geschieht mit laufenden Pachtverträgen beim Erbfall in Leverkusen?
Bestehende Pachtverträge laufen beim Erbfall ohne Unterbrechung weiter und gehen unmittelbar auf den Erben über. Sie treten als neuer Eigentümer in sämtliche Rechte und Pflichten des bisherigen Verpächters ein; der Pächter zahlt den Pachtzins ab dem Erbfall an Sie. Eine Kündigung ist nur in dem Rahmen möglich, den der Vertrag und die gesetzlichen Vorschriften der §§ 581 ff. BGB vorgeben.
Bei landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen greifen zusätzliche Schutzbestimmungen zugunsten des Pächters, sodass mitunter mehrjährige Restlaufzeiten einzuhalten sind. AKZEPTA Immobilien sichtet für Ihr Grundstück den vorhandenen Pachtvertrag, ordnet Laufzeiten, Kündigungsfristen und eine etwaige Wertsicherungsklausel für Sie ein und zeigt auf, welcher Spielraum tatsächlich besteht. So wissen Sie von Beginn an, welche Verpflichtungen Sie mit der geerbten Fläche übernommen haben.
Welche Pflichten treffen mich als Grundstückserbe in Leverkusen?
Als Erbe eines Grundstücks übernehmen Sie eine ganze Reihe von Pflichten. Dazu zählen vor allem die Verkehrssicherungspflicht für Bäume, Hecken und Zäune, die Zahlung der Grundsteuer sowie die Beteiligung an Verfahren der Bauleitplanung. Sind Altlasten im Boden vorhanden, können zusätzlich Untersuchungs- oder Sanierungspflichten hinzukommen, die den Wert und die Nutzbarkeit der Fläche erheblich beeinflussen.
Möchten Sie das Erbe nicht antreten, ist die Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht zu erklären. Wir raten dazu, sich vor Annahme oder Ausschlagung Klarheit über alle Belastungen des Grundstücks zu verschaffen, denn mit der Annahme haften Sie für die verbundenen Verpflichtungen. Gern verschaffen wir Ihnen vorab einen sachlichen Überblick über den Zustand und die laufenden Lasten der geerbten Fläche in Leverkusen.
Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft bei Grundbesitz in Leverkusen?
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft, in der alle wesentlichen Entscheidungen einvernehmlich getroffen werden müssen – auch die Verpachtung des Grundstücks. Das kann den Prozess verlangsamen, sobald die Vorstellungen der Miterben auseinandergehen. Übliche Wege aus einer festgefahrenen Lage sind die Auszahlung einzelner Erben, der gemeinsame Verkauf oder, bei geeignetem Zuschnitt, eine Realteilung der Fläche.
Als neutrale Vermittler bringen wir bei AKZEPTA Immobilien die Beteiligten für Ihr Grundstück in Leverkusen an einen Tisch und arbeiten eine Lösung heraus, die alle mittragen können. Eine sachliche dritte Partei löst festgefahrene Erbengemeinschaften oft leichter, als es aus dem Kreis der Miterben allein gelingt. Auf Wunsch begleiten wir anschließend die Verpachtung oder den Verkauf und sorgen für einen Ablauf, der die Interessen jedes Erben berücksichtigt.
Wann fällt Spekulationssteuer nach einem Grundstückserbe in Leverkusen an?
Bei einem geerbten Grundstück ist für die Spekulationssteuer nicht das Erbdatum, sondern das ursprüngliche Anschaffungsdatum des Erblassers maßgeblich. Hatte der Erblasser die Fläche bereits länger als zehn Jahre im Eigentum, können Sie sie als Erbe steuerfrei veräußern, weil die Spekulationsfrist schon abgelaufen ist. Fällt der Verkauf dagegen in die laufende Frist, wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet.
Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken gelten Sonderregelungen, die eine langfristige Verpachtung steuerlich anders behandeln können als eine reine Vermögensanlage. Da die Beurteilung im Einzelfall komplex ausfällt, stimmen wir uns für Ihr Grundstück in Leverkusen bei Bedarf mit einem spezialisierten Steuerberater ab. So kennen Sie die steuerlichen Folgen, bevor Sie sich zwischen dauerhafter Verpachtung und einem späteren Verkauf entscheiden.
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