Garten & Grundstück

Pflichten des Mieters

Wer ein Haus mieten möchte und sich für eine Immobilie mit Außenbereich entscheidet, übernimmt laut den Vereinbarungen im Mietvertrag meist konkrete Aufgaben für die Außenanlagen. Die vertragliche Übertragung der Grünpflege bindet Sie an regelmäßige Tätigkeiten.

Rasen und Bepflanzung

Während der Wachstumsperiode kürzen Sie die Rasenflächen in einem Rhythmus von ein bis zwei Wochen. Sie befreien Gehwege sowie Beete von Wildwuchs und versorgen die Pflanzen bei ausbleibendem Niederschlag mit Wasser. Die Erhaltung der vorhandenen Sträucher und Stauden fällt ebenfalls in Ihren Zuständigkeitsbereich.

Hecken und Gehölze

Zweimal im Jahr bringen Sie die Hecken in Form. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet starke Rückschnitte während der Vogelbrutzeit; daher beschränken Sie den radikalen Schnitt auf die Monate Oktober bis Februar, während leichte Pflegeschnitte ganzjährig zulässig bleiben. Ragen Äste über die Grundstücksgrenze hinaus, kürzen Sie diese entsprechend ein.

Gepflegter Garten eines Miethauses mit Rasenflaeche

Winterdienst

Hausbesitzer delegieren die Schneeräumung fast ausnahmslos an die Hausbewohner. Sie befreien den öffentlichen Gehweg entlang der Grundstücksgrenze gemäß der örtlichen Straßenreinigungssatzung von Schnee und Eis. Gleiches gilt für den direkten Zugang zum Gebäude. Bei Glätte bringen Sie abstumpfende Streumittel aus. Die Räumpflicht beginnt an Werktagen um 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen je nach lokaler Vorgabe zwischen 8:00 und 9:00 Uhr, und endet abends um 20:00 Uhr.

Laub und Sauberkeit

Im Herbst beseitigen Sie herabgefallene Blätter von den Zuwegen und Zufahrten. Sie kontrollieren die Regenrinnen sowie Bodenabläufe auf Verstopfungen und reinigen die Terrassenflächen nebst Pkw-Stellplatz.

Rechte des Mieters

Neben den Instandhaltungsaufgaben räumt Ihnen das Mietrecht weitreichende Nutzungsbefugnisse für das Außengelände ein.

Grundsätzliche Nutzung

Die Außenflächen dienen Ihnen zur Erholung und als Spielfläche. Die Zubereitung von Speisen auf dem Grill ist gestattet, solange der Vertrag dies nicht ausschließt und Sie die Nachbarschaft nicht durch starke Rauchentwicklung belästigen. Das Aufstellen von Sitzgruppen, Liegen und Sonnenschutzvorrichtungen obliegt Ihrer freien Entscheidung.

Umgestaltung – was ist erlaubt?

Sie dürfen das Erscheinungsbild im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung anpassen, jedoch keine baulichen Veränderungen vornehmen. Ohne Rücksprache legen Sie Gemüsebeete an, platzieren ein aufblasbares Planschbecken oder montieren eine Wäschespinne.

Sobald Eingriffe in die Bausubstanz oder das Landschaftsbild erfolgen, holen Sie die Erlaubnis des Eigentümers ein. Diese Zustimmungspflicht greift beim Bau eines Geräteschuppens, beim Ausheben eines Fundaments für Spielgeräte oder bei der Fällung ausgewachsener Bäume. Auch das Pflastern neuer Wege, die Erweiterung der Terrasse oder die feste Verankerung eines großen Trampolins erfordern das Einverständnis des Vermieters.

Terrasse mit Gartenmöbeln an einem Miethaus

Kosten für die Gartenpflege

Beauftragt der Eigentümer einen Fachbetrieb mit der Grünpflege, rechnet er diese Ausgaben über die jährlichen Betriebskosten ab, sofern der Vertrag dies vorsieht. Übernehmen Sie die Arbeiten selbstständig, entfallen diese Positionen in der Abrechnung. Die notwendigen Arbeitsgeräte wie Rasenmäher oder Heckenschere stellt üblicherweise der Eigentümer zur Verfügung, außer Sie treffen eine abweichende Vereinbarung.

Häufige Fragen zu Garten und Grundstück beim Mieten in Leverkusen

Darf ich den Garten beim gemieteten Haus in Leverkusen umgestalten?

Als Mieter dürfen Sie die Außenanlagen nach Ihren eigenen Vorstellungen bepflanzen, solange keine massiven baulichen Eingriffe stattfinden. AKZEPTA Immobilien rät dazu, einfache Blumenbeete oder einen kleinen Gemüsegarten ohne vorherige Rücksprache mit dem Eigentümer anzulegen. Auch das Aufstellen von mobilen Gegenständen wie einem aufblasbaren Pool, einer handelsüblichen Wäschespinne oder herkömmlichen Terrassenmöbeln erfordert keine gesonderte Erlaubnis. Sie nutzen die Fläche im Rahmen der vertragsgemäßen Überlassung völlig frei.

Anders verhält es sich bei dauerhaften Installationen, die das Grundstück nachhaltig verändern. Sobald Sie ein Gartenhaus errichten, einen Sandkasten mit einem festen Fundament ausstatten oder große Bäume fällen möchten, benötigen Sie zwingend die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Gleiches gilt für die Erweiterung von gepflasterten Terrassenflächen oder die feste Verankerung von Spielgeräten im Boden. Wenn Sie solche Veränderungen planen, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig das Gespräch mit dem Eigentümer zu suchen, um spätere Rückbauverpflichtungen oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Darf ich als Hausmieter in Leverkusen grillen?

Die Zubereitung von Speisen im Freien ist Ihnen grundsätzlich gestattet, sofern der Mietvertrag keine ausdrückliche Verbotsklausel enthält. Wir weisen darauf hin, dass Sie dabei stets auf die Nachbarschaft Rücksicht nehmen müssen. Eine unzumutbare Belästigung durch dichten Rauch oder starke Gerüche führt schnell zu Konflikten und kann Unterlassungsansprüche der Anwohner nach sich ziehen. Prüfen Sie daher vorab die Hausordnung auf spezifische Regelungen zur Nutzung der Außenflächen.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich der Einsatz eines Elektrogrills oder Gasgrills, da diese Geräte deutlich weniger Emissionen verursachen als ein klassischer Holzkohlegrill. Zudem müssen Sie die gesetzlichen Ruhezeiten beachten, die in Wohngebieten üblicherweise ab zweiundzwanzig Uhr gelten. Ab diesem Zeitpunkt verlegen Sie laute Gespräche nach drinnen und reduzieren die Geräuschkulisse auf ein Minimum. Ein rücksichtsvoller Umgang mit den direkten Anliegern stellt sicher, dass Sie die warmen Abende auf Ihrer Terrasse entspannt und ohne rechtliche Konsequenzen genießen können.

Wer pflegt geschützte Bäume bei einer Mietimmobilie in Leverkusen?

Die Pflege und der Erhalt von geschütztem Baumbestand fallen in den direkten Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers. AKZEPTA Immobilien weist Eigentümer und Mieter regelmäßig darauf hin, dass Arbeiten an großen Gehölzen Fachwissen erfordern. Als Mieter dürfen Sie solche Bäume weder stark zurückschneiden noch fällen, es sei denn, der Vermieter hat Sie ausdrücklich dazu bevollmächtigt und die zuständige Naturschutzbehörde hat eine entsprechende Genehmigung erteilt.

Die kommunalen Baumschutzsatzungen regeln streng, ab welchem Stammumfang ein Baum unter besonderen Schutz fällt. Handeln Sie hier eigenmächtig und entfernen ein geschütztes Exemplar ohne Erlaubnis, drohen empfindliche ordnungsrechtliche Sanktionen. Der Eigentümer beauftragt für die Kontrolle der Verkehrssicherheit und den fachgerechten Baumschnitt in der Regel professionelle Baumpfleger. Sollten Sie feststellen, dass morsche Äste eine Gefahr darstellen oder ein Baum krank wirkt, informieren Sie umgehend den Vermieter, damit dieser die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig einleiten kann.

Welche Gartenpflichten habe ich auf dem Mietgrundstück in Leverkusen?

Die genauen Aufgaben zur Instandhaltung der Außenanlagen ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen Ihres Mietvertrags. Wenn der Eigentümer die Grünpflege an Sie delegiert hat, übernehmen Sie die typischen wiederkehrenden Arbeiten. Dazu zählen das regelmäßige Mähen der Rasenflächen, das Zurückschneiden von Hecken bis zu einer Höhe von zwei Metern sowie das Entfernen von Wildwuchs aus den Beeten und Fugen der gepflasterten Wege.

Zusätzlich fällt die Beseitigung von Herbstlaub in Ihren Zuständigkeitsbereich, um Rutschgefahren auf den Zuwegen zu minimieren. Einen besonders wichtigen Aspekt stellt die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht dar, die den Winterdienst mit Schneeräumen und Streuen bei Glätte umfasst. Für Arbeiten, die über diese alltägliche Pflege hinausgehen, wie etwa das Fällen kranker Bäume oder die Reparatur von Zäunen, bleibt weiterhin der Vermieter zuständig. Klären Sie bei Unklarheiten stets im Vorfeld, welche Aufgaben vertraglich auf Sie übertragen wurden.

Wer zahlt Gartengeräte während der Mietzeit in Leverkusen?

Die Anschaffung der notwendigen Werkzeuge und Maschinen für die Grundstückspflege obliegt standardmäßig dem Vermieter. AKZEPTA Immobilien empfiehlt Eigentümern, eine Grundausstattung bereitzustellen, damit die Mieter ihren vertraglichen Pflichten reibungslos nachkommen können. Dazu gehören typischerweise ein funktionstüchtiger Rasenmäher, eine Heckenschere sowie grundlegende Handgeräte wie Rechen und Spaten. Der Vermieter trägt auch die Kosten für Reparaturen, die durch normalen Verschleiß der Geräte entstehen.

Sollten Sie jedoch einen Defekt durch unsachgemäße Bedienung oder grobe Fahrlässigkeit verursachen, haften Sie für den entstandenen Schaden und müssen für die Instandsetzung oder den Ersatz aufkommen. Wenn Sie sich entscheiden, eigene und hochwertigere Maschinen anzuschaffen, verbleiben diese selbstverständlich in Ihrem Eigentum. Sie nehmen diese Geräte bei einem späteren Auszug einfach mit. Klären Sie idealerweise bei der Schlüsselübergabe, welches Inventar zur Nutzung überlassen wird und dokumentieren Sie dessen Zustand.

Welcher Gartenzustand muss beim Auszug in Leverkusen herrschen?

Bei der Beendigung des Mietverhältnisses übergeben Sie die Außenanlagen in einem vertragsgemäßen und gepflegten Zustand. Das Gesetz verlangt von Ihnen keinen makellosen Ziergarten, jedoch darf das Grundstück keine Anzeichen von Verwahrlosung aufweisen. Die Rasenflächen müssen gemäht, die Beete weitgehend frei von Wildwuchs und die Gehwege besenrein sein. Normale Witterungsspuren oder das natürliche Wachstum der Pflanzen im Rahmen der Jahreszeiten stellen keinen Mangel dar.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern bauliche Veränderungen, die Sie während der Mietzeit vorgenommen haben. Der Eigentümer besitzt das Recht, den ursprünglichen Zustand zurückzufordern, falls keine abweichende Übernahmevereinbarung getroffen wurde. Sie müssen dann beispielsweise selbst angelegte Teiche zuschütten oder fest installierte Spielgeräte demontieren. Um Diskussionen über den Soll-Zustand zu vermeiden, dokumentieren Sie die Beschaffenheit der Flächen sowohl beim Einzug als auch beim Auszug detailliert mit Fotografien im Protokoll.

Zustand bei Auszug

Am Ende der Mietzeit geben Sie die Immobilie mitsamt den Außenanlagen in einem vertragsgemäßen Zustand zurück. Ein steriles Erscheinungsbild wird nicht erwartet, jedoch muss die Fläche einen gepflegten Eindruck vermitteln und darf nicht verwildert sein. Bauliche Anpassungen, die Sie während Ihrer Wohnzeit vorgenommen haben, beseitigen Sie auf Verlangen des Eigentümers vollständig, es sei denn, Sie haben sich schriftlich auf den Verbleib geeinigt. Halten Sie den Zustand der Grünflächen zwingend im Übergabeprotokoll fest. Eine gründliche fotografische Dokumentation bei Mietbeginn und Rückgabe schützt Sie vor unberechtigten Forderungen.

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