Gastronomie verkaufen – Immobilie, Konzession und Inventar getrennt vermarkten

Warum der Gastronomieverkauf drei Wertebenen verbindet

Wer ein Restaurant, ein Café oder eine Bar abgeben möchte, veräußert selten ein einzelnes Objekt, sondern gleich drei voneinander unabhängige Bestandteile: die Immobilie selbst, die behördliche Konzession mitsamt den zugehörigen Lizenzen und das betriebliche Inventar. Diese drei Ebenen von Anfang an rechtlich wie wirtschaftlich sauber auseinanderzuhalten, bildet die entscheidende Vorarbeit eines geordneten Gastronomieverkaufs. Werden sie miteinander vermengt, drohen Auseinandersetzungen bei der Übergabe, bei der Umschreibung der Erlaubnis und gegenüber dem Finanzamt.

AKZEPTA Immobilien tritt in diesem Gefüge als Immobilienmakler auf: Wir übernehmen die Vermarktung und Veräußerung des Objekts und koordinieren die übrigen Ebenen so, dass sie reibungslos mitlaufen, ohne dass wir in fremde Zuständigkeiten eingreifen. Seit 1994 begleiten wir Eigentümer in Leverkusen und im gesamten Rheinland durch genau diese Trennung – bis hin zur Bewertung Ihrer Gewerbeimmobilie auf belastbarer Datengrundlage.

Restaurant-Innenraum vor Übergabe Bartheke und Schank-Detail

Die drei Verkaufsebenen im Überblick

EbeneWas dazugehörtWer sie regelt
Immobilie Räume, Grundstück, fest verbaute gastronomische Vorinstallationen AKZEPTA – notarieller Kaufvertrag
Konzession & Lizenzen Gaststättenerlaubnis, Schankrecht, Außenbewirtschaftung, Sondernutzung Behörde – Neuantrag durch den Käufer
Inventar & Betrieb Kücheneinrichtung, Theke, Mobiliar, Personal- und Lieferverträge Absprache zwischen abgebendem und übernehmendem Betreiber

Welche dieser Ebenen Sie tatsächlich mitverkaufen möchten, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest. In manchen Konstellationen ist eine reine Veräußerung der Immobilie sinnvoller, weil Konzession und Betrieb beim bisherigen Pächter verbleiben; in anderen Fällen bietet sich eine Gesamtlösung mit gastronomischem Nachfolger an. Übernimmt der Nachfolger auch das Personal, ist zusätzlich ein Betriebsübergang nach § 613a BGB zu beachten, der die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betreiber überträgt.

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Bewertung nach Substanz, Vorinstallationen und Ertrag

Die Bewertung einer Gastronomieimmobilie folgt einer anderen Logik als die einer Eigentumswohnung. Verkaufen Sie an einen gastronomischen Nachfolger, stehen der Substanzwert und der Wert der vorhandenen gastronomischen Vorinstallationen im Vordergrund – Lüftungsanlage, Küchenanschlüsse, Stromkapazität, Frischluftzufuhr und Fettabscheider. Diese Ausstattung kann den Marktwert in erheblichem Umfang bewegen, in beide Richtungen und teils im sechsstelligen Bereich.

Geht das Objekt dagegen an einen Investor, der den bestehenden Pächter weiterführen lässt, tritt der Ertragswert in den Mittelpunkt: Pachtzins, Vertragslaufzeit und Bonität des Pächters bestimmen dann den Preis. Als Nichtwohngebäude benötigt die Gastronomieimmobilie zudem einen entsprechenden Energieausweis, den wir bei Bedarf mit organisieren. Das häufig unterschätzte Risiko liegt in der Übertragbarkeit der Konzession am Standort: Ließe die Behörde die Erlaubnis nicht erneut zu, sänke der Wert deutlich. Deshalb klären wir diesen Status stets vor dem Vermarktungsstart.

Käufergruppen für Gastronomie-Immobilien

  • Gastronomische Nachfolger – übernehmen Immobilie und Betrieb vollständig, oft mit angepasstem Konzept. Sie bevorzugen lange Vertragslaufzeiten und verhandeln aus einer festen Position.
  • Konzepte und Franchise-Systeme – suchen geeignete Standorte für den Ausbau ihrer Marke und bringen eigene Konzession sowie eigenes Konzept mit.
  • Investoren mit Pachterhalt – erwerben die vermietete Gastronomie als Renditeobjekt; ausschlaggebend ist hier die Bonität des Pächters.
  • Umnutzer – interessieren sich für Standorte, die sich anders verwenden lassen, sofern die Genehmigung einer Nutzungsänderung erreichbar ist.

Diskretion gehört zum Gastronomieverkauf

Gäste, Stammkundschaft, Beschäftigte und Lieferanten sollten erst dann von einem geplanten Verkauf erfahren, wenn der Übergang gesichert ist. Wird zu früh bekannt, dass ein Lokal den Besitzer wechselt, folgen häufig Umsatzeinbußen, die den Wert des Hauses schmälern. Aus diesem Grund vermarkten wir Gastronomieimmobilien meist off-market über unser regionales Netzwerk aus Gastronomen, Konzeptbetreibern und Investoren. Wie ein solcher Verkauf Schritt für Schritt abläuft, erläutern wir Ihnen auf der Seite Gewerbe verkaufen mit Makler.

Wachssiegel auf Konzessions-Dokument

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Häufige Fragen zum Gastronomieverkauf in Leverkusen

Wie lange dauert der Verkauf eines Gastronomiebetriebs in Leverkusen?

Der Verkauf eines laufenden Gastronomiebetriebs mit Übergabe an einen Nachfolger nimmt in Leverkusen erfahrungsgemäß fünf bis neun Monate in Anspruch, weil die Umschreibung der behördlichen Erlaubnis und die Abstimmung mit dem Übernehmer Zeit beanspruchen. Wird ausschließlich die Immobilie veräußert und der bestehende Pächter geführt weiter, verkürzt sich der Ablauf spürbar auf etwa vier bis sechs Monate.

AKZEPTA Immobilien richtet die Vermarktung von Beginn an auf diese Fristen aus und klärt den Konzessionsstatus bereits vor dem ersten Angebot mit der zuständigen Behörde. Genau diese Vorarbeit unterscheidet die Begleitung durch einen erfahrenen Makler vom Alleingang: Wir bündeln Behörde, Nachfolger und Notartermin zu einem geordneten Ablauf, sodass sich der Verkauf nicht an offenen Genehmigungsfragen festfährt. So behalten Sie über den gesamten Zeitraum die Planungssicherheit.

Was geschieht mit der Konzession beim Gastronomie-Verkauf in Leverkusen?

Die gaststättenrechtliche Konzession und die Schankerlaubnis sind in Leverkusen personengebunden und gehen beim Verkauf nicht automatisch auf den Käufer über; der Nachfolger muss sie eigenständig neu beantragen. An einem Standort, an dem zuvor bereits Gastronomie betrieben wurde, ist die Erlaubnis in aller Regel erneut zu erhalten, sofern keine besonderen Hürden bestehen.

Anspruchsvoller wird es bei Auflagen zu Lärmschutz, Sperrzeiten oder Außenbewirtschaftung. Wir prüfen die Übertragbarkeit der Erlaubnis vor dem Vermarktungsstart mit der Behörde, damit ein Interessent von Anfang an weiß, worauf er sich einlässt. Darin liegt der eigentliche Nutzen der Maklerbegleitung: Eine ungewisse Konzessionslage mindert den erzielbaren Preis und gefährdet die Übergabe. Indem wir die behördliche Ausgangssituation frühzeitig dokumentieren, schaffen wir Vertrauen und verhindern, dass ein Kaufinteressent kurz vor dem Notartermin wieder zurücktritt.

Wie wird eine Gastronomieimmobilie in Leverkusen bewertet?

Eine Gastronomieimmobilie in Leverkusen wird nicht über den Vergleichswert einer Wohnung, sondern nach ihrer gastronomischen Nutzbarkeit bewertet. Veräußern Sie an einen gastronomischen Nachfolger, zählen der Substanzwert und die vorhandenen Vorinstallationen – Lüftung, Fettabscheider, Küchenanschlüsse, Stromkapazität und Frischluftzufuhr. Diese Ausstattung beeinflusst den Marktwert in erheblichem Umfang.

Übernimmt ein Investor das Objekt und führt den Pächter weiter, rückt der Ertragswert aus dem Pachtzins mit Laufzeit und Bonität in den Vordergrund. AKZEPTA Immobilien bewertet ausschließlich die Immobilien-Ebene und stützt sich dabei auf jahrzehntelange Marktkenntnis vor Ort; unser Geschäftsführer Detlev Szczukowski wirkt zudem im Gutachterausschuss der Stadt Leverkusen mit. So erhalten Sie eine belastbare, nachvollziehbare Werteinschätzung statt einer groben Online-Schätzung – die Grundlage für eine realistische Preisstrategie und einen zügigen Verkauf.

Lohnt sich der Verkauf eines schwach laufenden Lokals in Leverkusen?

In vielen Fällen lohnt sich der Verkauf auch dann, wenn ein Lokal in Leverkusen wirtschaftlich schwächelt, denn der Wert der Immobilie ist vom laufenden Betriebsergebnis weitgehend unabhängig. Ein geringer Umsatz drückt den Betriebswert, nicht jedoch zwangsläufig den Wert der Räume, der Lage und der gastronomischen Infrastruktur.

Gerade eingeführte Standorte mit gegebener Konzessionsfähigkeit sind für andere Gastronomen und Konzeptbetreiber interessant, die ein eigenes Konzept mitbringen und den Betrieb neu ausrichten möchten. Wir prüfen, welche Käufergruppe für Ihren Standort realistisch erreichbar ist, und sprechen diese gezielt und diskret an. Hierin liegt der Mehrwert der Maklerarbeit: Wo ein Eigentümer allein nur die eigene Bilanz sieht, erschließen wir über unser regionales Netzwerk den Kreis derer, die in einem übernahmefähigen Standort eine Chance erkennen. So wird aus einer belastenden Lage ein geordneter Übergang.

Was kostet ein Makler beim Gastronomie-Verkauf in Leverkusen?

Beim Gewerbe- und Gastronomie-Verkauf in Leverkusen gilt das für Wohnimmobilien maßgebliche geteilte Bestellerprinzip nach § 656c BGB nicht. Die Maklerprovision ist daher frei verhandelbar und wird erfolgsabhängig vereinbart – sie fällt also erst an, wenn der Verkauf beim Notar tatsächlich zustande kommt.

Das Erstgespräch, die Marktwerteinschätzung der Immobilie und die Klärung des Konzessionsstatus stellt AKZEPTA Immobilien ohne Vorabkosten bereit. Dass sich die professionelle Begleitung auszahlt, zeigt das Ergebnis: Ein Makler mit Zugang zu Gastronomen, Konzepten und Investoren erschließt Käuferkreise, die einem privaten Anbieter verschlossen bleiben, und führt die Preisverhandlung mit Marktroutine. Der erreichbare Mehrerlös und die rechtssichere Abwicklung übertreffen die vereinbarte Provision in aller Regel deutlich – bei zugleich merklich geringerem Aufwand für Sie.

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