Energieausweis - Pflicht beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung

Warum das Dokument zu Beginn jeder Vermarktung vorliegen muss

Wer eine Eigentumswohnung veräußern möchte, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Rechtliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist und die Vorgaben zur energetischen Qualität von Gebäuden, zur Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kälteversorgung in einem einheitlichen Regelwerk zusammenführt.

Verpflichtend ist der Ausweis für Wohn- und Gewerbegebäude bereits seit geraumer Zeit. Hinzugekommen ist die Anforderung, dass er inzwischen auch die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes benennt und dessen Klimawirkung damit für Kaufinteressenten nachvollziehbar macht.

Schon in der Verkaufsanzeige sind bestimmte energetische Kennwerte anzugeben, und spätestens zur ersten Besichtigung darf jeder Interessent eine Kopie des Dokuments verlangen. Wird dies versäumt, drohen empfindliche Sanktionen. Aus diesem Grund gehört der Energieausweis für uns von Anfang an zu einer sorgfältig vorbereiteten Vermarktung, wie wir sie auf der Seite Wohnungsverkauf mit Makler ausführlich beschreiben. Einen Überblick über sämtliche Schritte rund um den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung finden Sie auf unserer Themenseite.

Zwei Varianten des Energieausweises im Überblick

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Der bedarfsorientierte Ausweis bildet den grundsätzlichen Energiebedarf eines Gebäudes ab, ohne das individuelle Heizverhalten der Bewohner zu berücksichtigen. Vorgeschrieben ist er für Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten, die auf einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 beruhen und deren Modernisierungen nicht dem Standard der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen sowie bei neueren oder energetisch modernisierten Gebäuden ist alternativ der verbrauchsorientierte Ausweis zulässig. Er stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der zurückliegenden drei Jahre und spiegelt damit auch das Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner wider.

Als ortsansässige Immobilienmakler in Leverkusen und im Rheinland sind wir mit allen aktuellen Vorschriften rund um den Wohnungsverkauf und den Energieausweis bestens vertraut. Wie der energetische Zustand in die Wertermittlung Ihrer Wohnung einfließt, erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.

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Zur Wertermittlung

Gern übernehmen wir es, dass Ihnen der passende Energieausweis rechtzeitig zu Beginn des Verkaufsprozesses vorliegt. Wir formulieren gesetzeskonforme Verkaufsanzeigen, händigen das Dokument bei Besichtigungsterminen unaufgefordert an die Interessenten aus und beraten Sie auf Wunsch zu sinnvollen Sanierungsmaßnahmen, mit denen sich der Wert Ihrer Wohnung zusätzlich steigern lässt.

Setzen Sie auf unser Fachwissen und unsere jahrzehntelange Markterfahrung und legen Sie Ihren Wohnungsverkauf in erfahrene Hände.

Häufige Fragen zum Energieausweis beim Wohnungsverkauf in Leverkusen

Brauche ich beim Wohnungsverkauf in Leverkusen einen Energieausweis?

Ja, beim Wohnungsverkauf in Leverkusen ist der Energieausweis seit Mai 2014 gesetzlich vorgeschrieben und muss dem Interessenten bereits bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, nicht erst zum Notartermin. Schon in jeder Verkaufsanzeige, ob im Portal oder im Exposé, gehören die energetischen Kennwerte verpflichtend angegeben.

Weil ein fehlender oder unvollständiger Energieausweis als Ordnungswidrigkeit gilt, prüfen wir von AKZEPTA Immobilien vor dem Vermarktungsstart, ob ein gültiges Dokument vorliegt. Ist keines vorhanden, beauftragen wir einen zertifizierten Energieberater, meist innerhalb weniger Werktage. So starten Sie von der ersten Anzeige an rechtssicher und treten Kaufinteressenten transparent gegenüber, ein Detail, das ein guter Makler routiniert im Blick behält und das Ihnen spätere Beanstandungen erspart.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - was passt für meine Wohnung in Leverkusen?

Für Ihre Wohnung in Leverkusen hängt die Wahl vom Gebäude ab: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Einheiten und Bauantrag vor 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern keine Modernisierung nach der ersten Wärmeschutzverordnung erfolgt ist. Bei neueren, größeren oder energetisch sanierten Häusern dürfen Sie zwischen beiden Varianten frei wählen.

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes unabhängig vom Heizverhalten, der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Verbrauch der vergangenen drei Jahre. Welche Variante für Ihre Eigentumswohnung sinnvoll und zulässig ist, klären wir von AKZEPTA Immobilien vorab kostenlos mit Ihnen. Diese Einordnung übernimmt ein erfahrener Makler, damit Ihre Anzeige korrekte Kennwerte trägt und Sie keine unnötigen Kosten für das falsche Ausweisformat tragen.

Was kostet ein Energieausweis für eine Eigentumswohnung in Leverkusen?

Die Kosten richten sich nach der Variante: Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger, weil er lediglich die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre auswertet. Ein Bedarfsausweis liegt spürbar höher, da er eine aufwendige Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes mit Vermessung und Bewertung der Bausubstanz voraussetzt.

Für eine Eigentumswohnung in Leverkusen bewegen sich beide Ausweisarten in einem überschaubaren Rahmen und fallen gegenüber dem Verkaufserlös kaum ins Gewicht. AKZEPTA Immobilien arbeitet mit verlässlichen, ortsansässigen Energieberatern zusammen und holt auf Wunsch das passende Angebot für Sie ein. So erhalten Sie ein rechtssicheres Dokument zu einem fairen Preis, ohne selbst Berater vergleichen zu müssen, ein Beispiel dafür, wie Ihnen ein Makler Aufwand und Recherche abnimmt.

Welche Folgen hat ein fehlender Energieausweis beim Wohnungsverkauf in Leverkusen?

Fehlt beim Wohnungsverkauf in Leverkusen der Energieausweis oder sind die Pflichtangaben in der Anzeige unvollständig, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Zusätzlich sind Schadenersatzansprüche des Käufers denkbar, wenn ihm wesentliche Energieinformationen vorenthalten wurden und diese seine Kaufentscheidung beeinflusst hätten.

In der Praxis reagieren Kaufinteressenten heute sensibel auf das Thema: Ohne aussagekräftigen Energieausweis ziehen sich viele bereits vor der Besichtigung zurück. Bei AKZEPTA Immobilien gehört das Dokument deshalb fest zum Vermarktungspaket, und wir sorgen dafür, dass jede Anzeige die vorgeschriebenen Kennwerte enthält. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und einen unnötigen Vertrauensverlust und legen die Vermarktung von vornherein in erfahrene Hände.

Wie lange bleibt der Energieausweis für meine Wohnung in Leverkusen gültig?

Ein Energieausweis für Ihre Wohnung in Leverkusen ist zehn Jahre lang gültig. Wurde Ihre Eigentumswohnung vor weniger als zehn Jahren bereits einmal mit einem gültigen Ausweis dokumentiert und seither baulich nicht wesentlich verändert, dürfen Sie dieses Dokument für den Verkauf weiterverwenden.

Nach Modernisierungen wie einem Heizungstausch oder einer neuen Dämmung ist jedoch ein aktueller Ausweis erforderlich, weil sich die energetischen Kennwerte dann verändert haben. AKZEPTA Immobilien prüft vor jedem Verkauf, ob der vorhandene Energieausweis noch gültig und aussagekräftig ist oder neu erstellt werden sollte. Diese Kontrolle übernimmt ein sorgfältiger Makler für Sie, damit Ihre Vermarktung von Beginn an auf einem belastbaren und rechtssicheren Dokument aufsetzt.

Wer haftet für falsche Angaben im Energieausweis beim Verkauf in Leverkusen?

Für die inhaltliche Richtigkeit der Berechnung haftet der zertifizierte Energieberater, der den Ausweis ausgestellt hat. Als Verkäufer einer Wohnung in Leverkusen tragen Sie hingegen die Verantwortung dafür, dass der Ausweis rechtzeitig vorgelegt, ausgehändigt und mit den korrekten Kennwerten in den Inseraten wiedergegeben wird.

Heikel wird es bei bewusst unrichtigen Angaben: Vorsätzliche Täuschung über den energetischen Zustand kann Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Folgen auslösen. Damit es dazu nicht kommt, arbeitet AKZEPTA Immobilien ausschließlich mit zertifizierten Energieberatern und übernimmt die rechtskonforme Aufbereitung sämtlicher Pflichtangaben in der Vermarktung. So sind Sie bei Vorlage und Veröffentlichung auf der sicheren Seite und müssen sich um die formalen Details nicht selbst kümmern.

Gerne für Sie da

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