Die richtige Lösung für Ihre geerbte Wohnung finden

Unsicher, was mit der geerbten Wohnung geschehen soll? Wir zeigen Ihnen die Wege

Hinterlässt ein naher Angehöriger eine Wohnung, bleibt den Hinterbliebenen für die Trauer oft kaum Raum: Fristen, Behörden und finanzielle Fragen drängen sich rasch in den Vordergrund. Eine Wohnungserbschaft setzt vielschichtige Abläufe in Gang, die sich allein nur schwer überblicken lassen. In vielen Jahren der Immobilienvermittlung haben wir zahlreiche Erben begleitet und wissen genau, worauf es ankommt, damit Sie am Ende die für Ihre Situation passende Entscheidung treffen.

Ob sich die Annahme der geerbten Wohnung überhaupt lohnt, entscheidet in erster Linie der Nachlasswert. Erst wenn dieser die Schulden des Verstorbenen übersteigt, ist die Annahme wirtschaftlich sinnvoll; andernfalls käme zum persönlichen Verlust noch eine finanzielle Belastung hinzu.

Klären Sie zunächst, ob ein Testament oder ein Erbvertrag existiert, der den Nachlass regelt. Zuständig dafür ist das Nachlassgericht, das die Testamentseröffnung vornimmt. Stellt sich dabei heraus, dass eine Wohnung zum Erbe gehört, sollten Sie als Nächstes deren Wert bestimmen lassen – nur so lässt sich die Entscheidung zwischen Annahme und Ausschlagung fundiert treffen. Ob Hypotheken oder Grundschulden auf dem Objekt lasten, zeigt der Grundbuchauszug, den Sie gegen Vorlage des Erbscheins beim zuständigen Grundbuchamt erhalten. Ergänzend empfehlen wir, bei der Bank des Erblassers nachzufragen, um weitere Verbindlichkeiten auszuschließen.

Ein förmliches Wertgutachten durch einen vereidigten Sachverständigen ist immer dann ratsam, wenn ein Rechtsstreit im Raum steht oder Sie den vom Finanzamt angesetzten Erbschaftssteuerwert für überhöht halten. In solchen Fällen brauchen Sie ein belastbares, gerichtsfestes Dokument.

Geht es dagegen allein um Ihre eigene Abwägung zwischen Annahme und Ausschlagung, reicht in der Regel eine fundierte Wertermittlung, wie sie erfahrene Maklerhäuser durchführen. Diese Aufgabe übernehmen wir gern für Sie: Wir kennen den Immobilienmarkt in Leverkusen genau und beherrschen die anerkannten Bewertungsverfahren sicher. Bei der Wertermittlung Ihrer geerbten Wohnung betrachten wir Lage, Bausubstanz, Ausstattung und Modernisierungsstand ebenso wie Angebot, Nachfrage und die aktuelle Marktlage. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie von uns eine verständliche, nachvollziehbare Einschätzung des Marktwerts. Diesen Betrag stellen Sie anschließend den Verbindlichkeiten gegenüber. Übersteigen die Schulden den Nachlasswert, ist die Ausschlagung meist der sichere Weg, damit die Gläubiger des Verstorbenen keine Ansprüche gegen Sie richten können.

Schon als Alleinerbe einer Wohnung warten zahlreiche Aufgaben auf Sie, ohne dass viel Zeit zum Durchatmen bleibt. Sind mehrere Personen erbberechtigt, steigt der organisatorische wie emotionale Druck spürbar, und nicht selten mündet die Erbauseinandersetzung sogar in ein gerichtliches Verfahren.

Sobald mehrere Erben beteiligt sind, sollten Sie frühzeitig einen Erbschein beantragen, denn er:

  • ist amtlich anerkannt
  • benennt alle Berechtigten samt ihrer jeweiligen Anteile
  • ermöglicht die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch

Dabei können Sie entweder allein einen Teilerbschein für Ihren eigenen Anteil beantragen oder gemeinsam mit allen Miterben einen gemeinschaftlichen Erbschein. Bis das Nachlassgericht oder ein Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung für abgeschlossen erklärt, bleiben sämtliche Beteiligten gemeinsame Eigentümer der geerbten Wohnung und müssen jede Entscheidung einvernehmlich treffen – unabhängig davon, welche Pläne im Raum stehen.

TIPP: Lösen Sie eine Erbengemeinschaft möglichst zügig auf, sei es durch Auszahlung einzelner Miterben oder durch einen gemeinsam getragenen Verkauf beziehungsweise eine Vermietung. Solange die Auseinandersetzung aussteht, haften Sie nämlich auch für die Verbindlichkeiten der übrigen Erben: Offene Betriebskosten oder kommunale Gebühren, die einzelne Miterben nicht begleichen, werden automatisch von den anderen eingefordert.

Stammt die Wohnung von den Eltern oder dem Lebenspartner, entscheiden sich viele Erben dafür, selbst einzuziehen. Falls auch Sie das erwägen, lohnt vorab ein prüfender Blick auf mehrere Aspekte.

Die Selbstnutzung kann bei der Erbschaftssteuer Vorteile bringen, geht aber zugleich mit dauerhaften Pflichten einher. Fragen Sie sich deshalb, ob die geerbte Wohnung wirklich zu Ihrer Lebensplanung passt:

  • Reicht der Platz auch dann, wenn die Familie wächst?
  • Lässt sich das Objekt im höheren Alter barrierearm anpassen?
  • Welche laufenden Betriebskosten und Rücklagen kommen auf Sie zu?
  • Welche Mittel benötigen Sie für Umzug und Einrichtung?
  • Können Sie Miterben auszahlen, um Alleineigentümer zu werden?

TIPP: Liegt der Wohnungswert über Ihrem persönlichen Freibetrag, fällt auf den übersteigenden Teil Erbschaftssteuer an. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, der Steuersatz nach Ihrer Steuerklasse. Die jeweils gültigen Werte und Regelungen nennen wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.

Passt die Wohnung nicht zu Ihren Vorstellungen und sind Sie nicht auf einen Verkaufserlös angewiesen, kann die Vermietung eine sinnvolle Alternative sein. Sie sichert Ihnen laufende Mieteinnahmen und trägt zum Vermögensaufbau bei – bringt jedoch ebenso Verpflichtungen mit sich, die Sie kennen sollten:

  • Die Mieteinnahmen sollten die Betriebs- und Verwaltungskosten decken und darüber hinaus eine Rendite auf das gebundene Kapital abwerfen.
  • Für Anliegen rund um Wohnung und Mieter sind Sie selbst oder ein bezahlter Verwalter verantwortlich.
  • Modernisierungen, Neuvermietungen und Betriebskostenabrechnungen gehören ebenso zu Ihren Aufgaben wie viele weitere Details.
  • Mieterhöhungen sind nicht beliebig möglich, sondern an die geltenden gesetzlichen Vorgaben und bestimmte Fristen gebunden.

Am Ende entscheidet sich die Mehrzahl der Wohnungserben doch für den Verkauf, weil er sich für sie am ehesten auszahlt.

Da viele geerbte Wohnungen vermietet sind, greifen beim Verkauf besondere rechtliche Vorgaben. Bezugsfreie Wohnungen erzielen im Markt üblicherweise einen höheren Wert, und die Nachfrage nach freien Eigentumswohnungen fällt deutlich stärker aus – beides hebt die erzielbaren Kaufpreise. Wer eine geerbte Wohnung zunächst vermietet und erst später veräußert, muss dagegen meist Preisabschläge hinnehmen, weil die Käufer wegen der bestehenden Mietbindung nicht frei über das Objekt verfügen können. Wie ein begleiteter Verkauf im Detail abläuft, lesen Sie auf unserer Seite Wohnungsverkauf mit Makler.

Ihr erfahrener Partner an Ihrer Seite

Treffen Sie bei einer geerbten Wohnung keine vorschnelle Entscheidung, sondern lassen Sie sich von uns in Ruhe die verschiedenen Wege erläutern. Wir legen die jeweiligen Chancen und Risiken anhand nachvollziehbarer Zahlen offen. Darüber hinaus beraten wir Sie zur aktuellen Preislage, führen Sie durch die Wohnungswertermittlung und erklären Ihnen den gesamten Ablauf beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns – persönlich, auf Augenhöhe und ohne jede Verpflichtung.

Häufige Fragen zur geerbten Wohnung in Leverkusen

Sollte ich eine geerbte Eigentumswohnung in Leverkusen verkaufen oder behalten?

Ob Sie Ihre geerbte Eigentumswohnung besser verkaufen oder behalten, entscheidet sich an drei Punkten: der Lage und dem baulichen Zustand des Objekts, Ihrer persönlichen Lebenssituation und der finanziellen Last, die das Erbe mit sich bringt. Auch eine leerstehende Wohnung verursacht fortlaufend Kosten – Hausgeld, Grundsteuer, Instandhaltung und anfallende Reparaturen laufen weiter, ganz gleich, ob jemand darin wohnt.

In der Praxis erleben wir bei AKZEPTA Immobilien häufig, dass Erben gefühlsmäßig an der Wohnung hängen, mit Verwaltung und Kosten aber an ihre Grenzen stoßen. Wir stellen Ihnen Verkauf, Vermietung und Eigennutzung mit belastbaren Zahlen gegenüber, damit Sie nüchtern abwägen können. In einem unverbindlichen Gespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen, welcher Weg zu Ihren Plänen und Ihrem Budget passt – ohne Sie zu einer übereilten Festlegung zu drängen.

Wann fällt beim Erben einer Immobilie in Leverkusen Erbschaftssteuer an?

Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer anfällt, bestimmen zwei Größen: Ihr Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der Wert der geerbten Wohnung. Jeder Erbe hat einen nach dem Verwandtschaftsverhältnis gestaffelten Freibetrag – für Ehe- und eingetragene Lebenspartner am höchsten, gefolgt von Kindern, Enkeln und entfernteren Angehörigen. Erst der Wert oberhalb dieses Freibetrags wird versteuert, und zwar je nach Steuerklasse mit einem Satz zwischen sieben und dreißig Prozent.

Bei selbst genutzten Familienheimen kann die Steuer sogar vollständig entfallen, sofern Sie die Wohnung über die vorgeschriebene Frist selbst bewohnen. Weil diese Regeln viel Gestaltungsspielraum bieten, raten wir bei jeder geerbten Wohnung in Leverkusen zu einem frühen Gespräch mit dem Steuerberater. Eine durchdachte steuerliche Planung senkt die Belastung oft erheblich, und wir stimmen den Verkaufszeitpunkt auf Wunsch mit Ihrer steuerlichen Lage ab, damit Sie den Nettoerlös realistisch kalkulieren können.

Wie schnell lässt sich eine geerbte Wohnung in Leverkusen verkaufen?

Vor dem Verkauf einer geerbten Wohnung muss zunächst der Erbschein vorliegen, den das Nachlassgericht ausstellt – dafür sollten Sie rund vier bis acht Wochen einplanen. Erst mit diesem Nachweis lassen Sie sich als rechtmäßiger Erbe im Grundbuch eintragen und dürfen die Wohnung anschließend veräußern.

Liegt der Erbschein vor, unterscheidet sich der weitere Ablauf kaum vom Verkauf einer gewöhnlichen Eigentumswohnung: Von der ersten Beratung bis zur notariellen Beurkundung vergehen üblicherweise drei bis vier Monate. AKZEPTA Immobilien begleitet Sie ab dem Moment, in dem der Erbschein ausgestellt ist, durch jeden Schritt – von der Bewertung über die Vermarktung bis zur Übergabe. So verlieren Sie trotz der erbrechtlichen Vorstufe keine Zeit und starten mit einer klaren Struktur in den Verkauf Ihrer Wohnung in Leverkusen.

Wie läuft eine Erbengemeinschaft in Leverkusen ab?

Gehört die geerbte Wohnung mehreren Personen, bilden diese eine Erbengemeinschaft, und das Objekt steht allen gemeinsam zu. Verkauf, Vermietung oder jede andere Vermarktung setzen Einigkeit voraus – ein einzelner Miterbe kann ohne Zustimmung der übrigen keine wirksame Entscheidung treffen. Gerade bei zerstrittenen Familien wird das schnell zur Belastungsprobe.

Aus einer Erbengemeinschaft führen im Wesentlichen drei Wege: die Auseinandersetzung mit Auszahlung einzelner Erben, der gemeinsame Verkauf an einen Dritten oder – als letztes Mittel – die Teilungsversteigerung. Ein neutraler Vermittler löst festgefahrene Konstellationen häufig auf, indem er die Interessen bündelt und eine tragfähige Lösung moderiert. Wir bringen Erfahrung mit genau solchen Situationen mit und führen auch schwierige Erbengemeinschaften in Leverkusen behutsam zu einem einvernehmlichen Verkauf, mit dem am Ende alle Beteiligten leben können.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Erbwohnung in Leverkusen?

Für eine geerbte Wohnung benötigen Sie zusätzlich zu den üblichen Verkaufsunterlagen mehrere erbschaftsspezifische Dokumente. Unverzichtbar sind Erbschein, Sterbeurkunde und – sofern vorhanden – Testament oder notarieller Erbvertrag, dazu die Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt und ein Grundbuchauszug, der die Erbengemeinschaft ausweist. Besteht eine Erbengemeinschaft, kommen eine Auseinandersetzungsvereinbarung oder entsprechende Vollmachten der Miterben hinzu.

Hinzu treten die klassischen Objektunterlagen wie Grundriss, Teilungserklärung, Energieausweis und die WEG-Protokolle. AKZEPTA Immobilien stellt dieses Paket vollständig für Sie zusammen und beschafft fehlende Nachweise bei Bedarf direkt beim Nachlassgericht, beim Notar oder bei der Hausverwaltung. Ein lückenloser Ordner beschleunigt den Verkauf Ihrer Wohnung in Leverkusen spürbar, weil Kaufinteressenten und ihre Banken ohne Rückfragen in die Finanzierung gehen können und der Ablauf nicht ins Stocken gerät.

Wann entfällt die Spekulationssteuer beim Wohnungsverkauf in Leverkusen?

Beim Verkauf einer geerbten Wohnung zählt für die Spekulationssteuer nicht der Tag des Erbfalls, sondern der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Hatte dieser die Wohnung bereits länger als zehn Jahre in seinem Eigentum, bleibt der Verkauf für Sie steuerfrei – selbst dann, wenn Sie unmittelbar nach dem Erbe veräußern.

Lag der Erwerb durch den Erblasser dagegen weniger als zehn Jahre zurück, wird der anteilige Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belegt. Weil sich die Frist auf den Erblasser bezieht, ist ein rascher Verkauf steuerlich oft günstiger als erwartet. Vor der Vermarktung einer geerbten Wohnung in Leverkusen empfehlen wir deshalb stets eine kurze steuerliche Prüfung. Die richtige Einordnung des Stichtags entscheidet über die Steuerlast und lässt sich mit dem Steuerberater rasch klären, bevor Sie den Verkauf auf den Weg bringen.

Kann ich eine vermietete Erbwohnung in Leverkusen verkaufen?

Ja, eine vermietete Erbwohnung dürfen Sie jederzeit verkaufen – der laufende Mietvertrag geht dabei nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) auf den neuen Eigentümer über. Eine Kündigung des Mieters allein wegen des Eigentümerwechsels ist nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen zulässig, sodass Sie den Verkauf ohne vorherige Räumung anstoßen können.

Für Kapitalanleger sind vermietete Erbwohnungen besonders reizvoll: Mieteinnahmen fließen vom ersten Tag an, es entsteht kein Vermietungsleerstand und die Rendite bleibt planbar. AKZEPTA Immobilien spricht solche Objekte gezielt aus dem eigenen Interessentenkreis von Investoren und Renditekäufern in Leverkusen an. Wichtig ist eine saubere Aufbereitung von Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Kautionsstand, die wir vor dem ersten Besichtigungstermin gemeinsam mit Ihnen klären, damit die Vermarktung reibungslos verläuft.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf einer geerbten Wohnung in Leverkusen?

Beim Verkauf einer Erbwohnung fallen neben den üblichen Verkaufskosten einige erbschaftsspezifische Gebühren an. Für den Erbschein erhebt das Nachlassgericht eine nach dem Wohnungswert gestaffelte Gebühr, und für die Berichtigung des Grundbuchs auf die Erben kommen Notarkosten von etwa einem halben Prozent des Wertes hinzu. Diese Posten fallen einmalig an und sind gut kalkulierbar.

Die Maklerprovision selbst bleibt beim üblichen Satz von 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Seite, den Verkäufer und Käufer nach dem geteilten Bestellerprinzip jeweils tragen. Wir arbeiten rein erfolgsabhängig: Die Provision wird erst mit dem Notartermin fällig, und alle Vorleistungen von der Bewertung bis zur Vermarktung sind darin enthalten. So entstehen Ihnen beim Verkauf Ihrer geerbten Wohnung in Leverkusen keine Kosten, bevor der Verkauf tatsächlich zustande gekommen ist.

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