Maklerprovision beim Wohnungsverkauf – die gesetzliche Grundlage

Käufer und Verkäufer tragen die Courtage gemeinsam

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit eine einheitliche Regel für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an private Erwerber: Die Maklercourtage wird zwischen beiden Vertragsparteien geteilt. Rechtlich verankert ist dieser Grundsatz in § 656c BGB. Weil wir als Vermittler die Interessen von Verkäufer und Käufer gleichermaßen wahren, entspricht eine hälftige Aufteilung dem Gedanken der Fairness. Für eine Eigentumswohnung sind auf jeder Seite 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer üblich.

Grundlage jeder angemessenen Provision ist ein realistischer Angebotspreis. Wie wir den Marktwert Ihrer Wohnung ermitteln, erläutern wir ausführlich auf der Seite zur Wertermittlung Ihrer Wohnung; den kompletten Weg von der Beauftragung bis zur Übergabe zeigt die Übersicht zum Wohnungsverkauf mit Makler. Einen Einstieg in sämtliche Aspekte bietet unsere Seite Wohnung verkaufen.

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Welche Aufteilungen sich vertraglich vereinbaren lassen

Üblicherweise übernehmen Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Courtage. Das Gesetz lässt jedoch Spielraum für abweichende Absprachen. Die drei gebräuchlichen Konstellationen im Überblick:

  1. Wir werden für Verkäufer und Käufer zugleich tätig (sogenannte Doppeltätigkeit); in diesem Fall entrichtet jede Partei 3,57 Prozent des Kaufpreises.
  2. Eine Seite – regelmäßig der Verkäufer – beauftragt uns und begleicht zunächst die gesamte Provision; im Kaufvertrag wird anschließend festgehalten, dass der Käufer einen Anteil übernimmt. Der Auftraggeber muss dabei stets wenigstens die Hälfte selbst tragen.
  3. Verkäufer oder Käufer können als Auftraggeber freiwillig die vollständige Courtage übernehmen.

Der Maklervertrag bedarf der Textform

Was AKZEPTA Immobilien seit jeher so handhabt, ist inzwischen gesetzlich vorgeschrieben: Ein Maklervertrag über den Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses muss in Textform geschlossen werden, etwa per E-Mail. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag genügt seither nicht mehr, um eine wirksame Provisionsvereinbarung zu begründen.

Ihre Vorteile, wenn Sie uns beauftragen

Übertragen Sie uns den Verkauf Ihrer Wohnung, profitieren Sie von einem Leistungsumfang, der die Maklerprovision in jedem Fall rechtfertigt:

  • Wir überblicken den gesamten Verkaufsablauf und nehmen Ihnen jede anfallende Aufgabe ab.
  • Wir wissen genau, welche Unterlagen der Verkauf erfordert, und beschaffen fehlende Dokumente zeitnah.
  • Dank ausgeprägter Marktkenntnis setzen wir einen angemessenen, belastbaren Angebotspreis an.
  • In unserer Interessentenkartei sind zahlreiche vorgemerkte Käufer erfasst, was die Vermarktung verkürzen kann.
  • Mit bewährten und zugleich modernen Maßnahmen verschaffen wir Ihrem Angebot die nötige Aufmerksamkeit.
  • Sie profitieren von einer rechtssicheren Abwicklung und einem reibungslosen Weg bis zur Beurkundung.
  • Die Provision entsteht für Sie ausschließlich im Erfolgsfall.

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Möchten Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen zur Maklercourtage erfahren oder uns direkt mit dem Verkauf Ihrer Wohnung betrauen? In beiden Fällen stehen wir Ihnen gern zur Seite – das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenlos.

Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Wohnungsverkauf in Leverkusen

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Leverkusen?

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Leverkusen belaufen sich die Maklerkosten auf 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer je Vertragspartei – denselben Satz tragen Verkäufer und Käufer. Grundlage ist § 656c BGB, der die Courtage seit Dezember 2020 hälftig auf beide Seiten verteilt. AKZEPTA Immobilien wendet diesen ortsüblichen Satz an und legt ihn vor Vertragsschluss offen.

Die Provision wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig und erst mit der notariellen Beurkundung berechnet. Vorher entstehen für Sie keine Kosten, obwohl wir Wertermittlung, Exposé und Vermarktung bereits übernommen haben. Dass sich diese Begleitung auszahlt, zeigt sich am Ergebnis: Ein Makler bringt Marktzugang, geprüfte Kaufinteressenten und Verhandlungsroutine mit und sichert so einen Preis, den viele Eigentümer im Alleingang nicht erreichen.

Wann wird die Maklercourtage beim Wohnungsverkauf in Leverkusen fällig?

Die Maklercourtage entsteht beim Wohnungsverkauf in Leverkusen erst mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Weder bei der Beauftragung noch zum Start der Vermarktung müssen Sie etwas zahlen. Kommt kein Verkauf zustande, bleibt der Auftrag für Sie als Eigentümer vollständig kostenfrei.

Bis zur Beurkundung tragen wir das wirtschaftliche Risiko der gesamten Vermarktung. Sämtliche Vorleistungen – von der Wertermittlung über das Exposé und die professionellen Fotos bis zu den Besichtigungen und der Bonitätsprüfung – erbringen wir ohne Vorabkosten. Erst wenn der Verkauf tatsächlich gelingt und Sie Ihren Erlös erhalten, wird die Provision berechnet. Dieses erfolgsabhängige Modell stellt sicher, dass unsere Interessen und Ihre deckungsgleich sind: Wir werden nur vergütet, wenn wir für Sie ein tragfähiges Ergebnis erzielen.

Welche Leistungen deckt die Maklerprovision in Leverkusen ab?

Die Maklerprovision in Leverkusen deckt den gesamten Verkaufsprozess von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe ab. Dazu zählen die fundierte Wertermittlung mit Marktanalyse, die vollständige Aufbereitung aller Verkaufsunterlagen, aussagekräftige Fotos und maßstäbliche Grundrisse sowie ein Exposé mit sämtlichen Pflichtangaben. AKZEPTA Immobilien bündelt diese Schritte in einem klaren Leistungsverzeichnis, das Teil des Maklervertrags ist.

Hinzu kommen die Vermarktung über alle relevanten Portale, die Organisation und Durchführung der Besichtigungen, die Bonitätsprüfung der Interessenten, die Verhandlungsführung in Ihrem Sinne und die Vorbereitung des Notartermins samt Begleitung bis zum Abschluss. Weil all diese Aufgaben Fachwissen, Zeit und lokale Marktkenntnis erfordern, rechtfertigt sich der Aufwand für einen erfahrenen Makler. Sie geben Verantwortung ab und behalten zugleich volle Transparenz über jeden Arbeitsschritt.

Dürfen Verkäufer und Käufer die Provision beim Wohnungskauf in Leverkusen anders aufteilen?

Ja, eine abweichende Aufteilung ist beim Wohnungskauf in Leverkusen grundsätzlich zulässig. Der Auftraggeber – meist der Verkäufer – kann die volle Courtage von 7,14 Prozent auch allein übernehmen, sofern das ausdrücklich vereinbart wird. In der Praxis kommt das selten vor, weil die hälftige Teilung als marktüblich gilt und von den meisten Käufern akzeptiert wird.

Gesetzlich gesetzt ist dabei eine klare Grenze: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen. Eine vollständige Abwälzung der Kosten auf die Gegenseite ist nach § 656c BGB ausgeschlossen. Ebenso möglich ist die Konstellation, dass eine Partei zunächst die gesamte Courtage zahlt und im Kaufvertrag ein Anteil auf die andere Seite übertragen wird. Wir erläutern Ihnen vor Vertragsschluss, welche Variante zu Ihrer Situation passt, damit die Vereinbarung rechtssicher und ausgewogen ausfällt.

Rechnet sich ein Makler beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Leverkusen?

In den meisten Fällen rechnet sich ein Makler beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Leverkusen deutlich. Statistische Auswertungen zeigen, dass Privatverkäufer im Schnitt acht bis fünfzehn Prozent geringere Verkaufspreise erzielen als professionell begleitete Eigentümer. Dieser Mindererlös übersteigt die Provision in der Regel um ein Mehrfaches, sodass sich die Beauftragung schon rein rechnerisch auszahlt.

Hinzu kommen Faktoren, die sich schwer beziffern lassen: rechtliche Sicherheit, gesparte Zeit und ein geordneter Ablauf. AKZEPTA Immobilien erlebt regelmäßig, dass Eigentümer nach Monaten erfolgloser Eigenvermarktung Unterstützung suchen – dann ist die Wohnung am Markt bereits schwerer vermittelbar, weil Interessenten das lange laufende Angebot kritisch bewerten. Ein von Beginn an marktgerecht angesetzter Preis und die gezielte Ansprache passender Käufer verhindern genau das und sichern Ihnen einen marktgerechten Erlös.

Entstehen Kosten, wenn meine Wohnung in Leverkusen nicht verkauft wird?

Nein, wenn Ihre Wohnung in Leverkusen nicht verkauft wird, entstehen für Sie als Auftraggeber keinerlei Kosten. Sämtliche Vorleistungen tragen wir wirtschaftlich selbst. Eine Rückerstattung ist gar nicht erforderlich, weil im Vorfeld überhaupt keine Zahlung von Ihnen geleistet wird.

Wir arbeiten ausschließlich erfolgsabhängig: Eine Provision fällt nur an, wenn der Verkauf tatsächlich beim Notar besiegelt wird. Es gibt weder versteckte Gebühren noch Vorabpauschalen für Wertermittlung, Exposé oder Vermarktung. Dieses Modell schafft für beide Seiten die passenden Anreize, denn unser Aufwand zahlt sich erst mit einem gelungenen Abschluss aus. Sie können die Zusammenarbeit also ohne finanzielles Risiko beginnen und behalten die Gewissheit, dass wir uns mit vollem Einsatz für einen erfolgreichen Verkauf Ihrer Wohnung einsetzen.

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