Geerbte Wohnung vermieten

Erfahrene Begleitung mit dem nötigen Einfühlungsvermögen

Sie haben eine Eigentumswohnung geerbt und fragen sich, ob eine Vermietung der richtige Weg ist? Bevor Sie sich festlegen, lohnt der nüchterne Blick darauf, ob sich die Vermietung für Sie auch wirtschaftlich rechnet. Gerade in einer Phase der Trauer fällt eine klare Entscheidung schwer. AKZEPTA Immobilien begleitet Erbinnen und Erben in Leverkusen und dem Rheinland seit 1994 mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und ordnet Ihre Möglichkeiten – von der ersten Einschätzung bis zur Vermietung Ihrer Wohnung – sachlich für Sie ein.

Wer eine Wohnung erbt, sollte den Gedanken an eine Vermietung zunächst zurückstellen und vorrangig klären, ob das Erbe überhaupt angenommen oder besser ausgeschlagen wird. Verschaffen Sie sich dazu ein genaues Bild der finanziellen Lage, bevor Sie sich entscheiden. Beim Grundbuchamt lässt sich erfragen, ob auf der Wohnung Hypotheken oder Grundschulden lasten; dafür ist Ihr Erbschein vorzulegen. Prüfen Sie außerdem, ob ein Testament vorliegt, das den Umgang mit der Immobilie bereits regelt. Wer das Erbe antreten möchte, sollte zuvor unbedingt wissen, welchen Wert die geerbte Wohnung tatsächlich hat.

Um herauszufinden, was Ihre Wohnung wert ist, können Sie einen erfahrenen Immobilienmakler wie uns hinzuziehen. Wir leiten den Wert aus mehreren Faktoren ab – unter anderem aus Lage, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Sobald der Wert feststeht, lässt sich fundierter abwägen, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen; auch die Höhe einer möglichen Erbschaftssteuer und bestehender Belastungen spielt dabei eine Rolle. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, doch wir stehen Ihnen beratend zur Seite.

Dank unserer langjährigen Marktkenntnis bestimmen wir den Verkehrswert Ihrer Immobilie belastbar und benennen zugleich die Miete, die sich für Ihre Wohnung erzielen lässt. Eine sorgfältige Wertermittlung gibt Ihnen einen verlässlichen Anhaltspunkt, um in Ruhe über Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf zu entscheiden.

Haben neben Ihnen auch Ihre Geschwister geerbt, kann die Lage schnell unübersichtlich werden. Am einfachsten ist es, wenn Ihre Eltern für diesen Fall bereits klare Regelungen getroffen haben.

Dabei sind verschiedene Konstellationen denkbar: So kann etwa festgelegt sein, dass eine Person die Wohnung erhält und die übrigen auszahlt. Ebenso ist möglich, dass alle Kinder zu gleichen Teilen erben und selbst über den weiteren Weg bestimmen sollen. Nach dem Gesetz steht jedem Kind der gleiche Anteil zu; es entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Ihr gehört das Erbe gemeinsam, bis sie aufgelöst wird. Bis dahin müssen alle Erben einvernehmlich festlegen, was mit der Immobilie geschehen soll. Weil in einer Erbengemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung gilt, ist vielen daran gelegen, sie möglichst rasch aufzulösen.

Ein Erbschein ist in vielen Fällen hilfreich, denn er:

  • ist erforderlich, wenn kein Testament vorliegt
  • weist als amtliches Zeugnis aus, wer Erbe ist
  • wird von Banken und Behörden verlangt

Bedenken Sie jedoch: Wer den Erbschein beim Notar beantragt, nimmt das Erbe damit an.

Steht bereits fest, dass Sie Alleinerbe sind, und erwägen Sie, selbst in die Wohnung zu ziehen? Dann prüfen Sie vorab, ob die Räume Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen – vermieten können Sie die Wohnung später ohnehin noch.

Vor einem Einzug sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Bietet die Wohnung genügend Platz für die ganze Familie?
  • Stehen Sanierungen oder Modernisierungen an, etwa um künftig Energie zu sparen?
  • Welche Kosten bringen diese Maßnahmen mit sich?
  • Wie hoch fallen die laufenden Betriebskosten aus?
  • Welche Ausgaben entstehen für neue Möbel?
  • Womit ist für den Umzug zu rechnen?

Gut zu wissen: Auf Immobilienerben kann eine Erbschaftssteuer zukommen. Wir erläutern Ihnen, unter welchen Voraussetzungen sie für Sie anfällt, und suchen gemeinsam nach der passenden Lösung.

Nicht immer möchte man in eine geerbte Wohnung selbst einziehen – vielleicht ist sie zu klein oder liegt zu weit vom Arbeitsplatz entfernt. Zugleich kommt ein Verkauf für viele nicht in Betracht, weil Erinnerungen an der Immobilie hängen.

In dieser Lage ist die Vermietung der Wohnung eine sinnvolle Option. Behalten Sie dabei zweierlei im Blick: Einerseits erzielen Sie fortlaufend Mieteinnahmen, andererseits bringt die Vermietung einer Immobilie einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich. Welche Mietpreise in Leverkusen realistisch sind, lässt sich vorab fundiert einschätzen.

Bei der Vermietung sind diese Punkte wichtig:

  • Die Mieteinnahmen sollten nicht nur die laufenden Kosten decken, sondern Rücklagen für spätere Sanierungen und Modernisierungen ermöglichen.
  • Als Vermieter sind Sie für Anliegen der Mieter rund um die Wohnung zuständig, sofern Sie damit niemanden beauftragen.
  • Einmal im Jahr ist den Mietern eine Nebenkostenabrechnung zuzustellen.
  • Mehrere gesetzliche Vorgaben sind zu beachten; so darf die Miete nicht beliebig oft angehoben werden.

Es kommt vor, dass die geerbte Immobilie bereits vermietet ist. Dann gilt: Das Mietverhältnis geht auf Sie als Erben über, und Sie müssen Ihre Mieter über den Eigentümerwechsel unterrichten. Das trifft ebenso zu, wenn eine Erbengemeinschaft das Haus oder die Wohnung vermietet.

Möchten Sie die Wohnung dagegen selbst beziehen, kommt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs in Betracht. Dieser Eigenbedarf muss allerdings tatsächlich bestehen und darf nicht nur vorgeschoben sein – andernfalls sind hohe Schadensersatzforderungen der Mieter zu befürchten.

Gut zu wissen: Mieter, die nach dem Tod ihres bisherigen Vermieters über die Eigentumsverhältnisse im Unklaren sind, dürfen die Miete zu ihrer eigenen Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen.

Persönliche Beratung für Ihre Entscheidung

Sie haben eine Wohnung geerbt und sind sich noch unschlüssig, ob Selbstnutzung oder Vermietung besser zu Ihnen passt? Wir gehen mit Ihnen in Ruhe alle Vor- und Nachteile durch, die beide Wege mit sich bringen, und begleiten auf Wunsch den gesamten Ablauf einer Vermietung mit Makler.

Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns – wir stehen Ihnen mit Sachverstand und dem nötigen Einfühlungsvermögen beratend zur Seite.

Häufige Fragen zur geerbten Eigentumswohnung in Leverkusen

Soll ich meine geerbte Wohnung in Leverkusen vermieten oder verkaufen?

Drei Größen geben bei einer geerbten Eigentumswohnung den Ausschlag: der laufende Bewirtschaftungsaufwand, Ihr kurzfristiger Liquiditätsbedarf und die steuerliche Ausgangslage. Wohnungen in nachgefragten Lagen mit einer tragfähigen Mietrendite und ohne dringenden Kapitalbedarf sprechen für die Vermietung, während ein hoher Instandsetzungsstau oder eine anstehende Erbschaftssteuerzahlung eher für den Verkauf sprechen.

Eine belastbare Gegenüberstellung von Vermieten und Verkaufen nimmt Ihnen die Bauchentscheidung ab. AKZEPTA Immobilien erstellt für Sie eine kostenfreie Vergleichsrechnung, in die erzielbare Miete, Wertentwicklung und voraussichtliche Steuerlast einfließen. So erkennen Sie, welcher Weg zu Ihrer Lebenssituation passt, und behalten in einer belastenden Phase eine sachliche Grundlage. Auf Wunsch ordnen wir das Ergebnis gemeinsam mit Ihnen ein und benennen offen die Vorzüge und Nachteile beider Wege.

Was passiert mit dem laufenden Mietvertrag einer geerbten Immobilie in Leverkusen?

Ein bestehender Mietvertrag geht mit dem Erbfall ohne Unterbrechung auf Sie als Erben über. Das Mietverhältnis läuft zu unveränderten Bedingungen weiter; ab dem Todestag stehen Ihnen die Mietzahlungen zu. Ihre Mieterinnen und Mieter sollten Sie formell über den Eigentümerwechsel unterrichten, damit künftige Zahlungen an die richtige Adresse gehen. Das gilt ebenso, wenn eine Erbengemeinschaft die Wohnung gemeinsam vermietet.

Eine Kündigung durch den Erben ist nur unter denselben strengen Voraussetzungen möglich wie bei jedem anderen Vermieter, etwa bei berechtigtem Eigenbedarf oder erheblichen Vertragsverletzungen. Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Kommunikation mit der Mietpartei, prüfen die vorhandenen Unterlagen und stellen die laufende Verwaltung geordnet auf Ihren Namen um. So treten Sie von Beginn an rechtssicher auf und vermeiden Missverständnisse über Zuständigkeiten und Zahlungswege.

Wie wird die Erbschaftssteuer für eine vermietete Wohnung in Leverkusen berechnet?

Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und den daran geknüpften Freibeträgen ab, die für Ehegatten am höchsten ausfallen und für Kinder, Enkel und entferntere Verwandte gestaffelt darunter liegen. Für vermietete Wohnungen sieht der Gesetzgeber zusätzlich einen Abschlag von zehn Prozent auf den Verkehrswert vor, sodass sich die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert.

Nutzen Erben die Wohnung selbst und überschreitet die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht, bleibt der Erwerb in der Steuerklasse I unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Weil die Berechnung im Einzelfall komplex ist, empfiehlt AKZEPTA Immobilien, frühzeitig einen Steuerberater einzubinden. Eine fundierte Wertermittlung liefert dafür die Grundlage, denn ohne belastbaren Verkehrswert lässt sich die Steuerlast weder abschätzen noch sinnvoll gestalten. Gern stimmen wir uns dazu mit Ihrem steuerlichen Berater ab.

Wie treffen wir Entscheidungen in einer Erbengemeinschaft in Leverkusen?

In einer Erbengemeinschaft können Sie über die geerbte Wohnung nur gemeinsam mit den übrigen Miterben entscheiden – das betrifft auch die Auswahl neuer Mieter oder die Höhe der Miete. Schwierig wird die Lage, wenn die Erben unterschiedliche finanzielle Interessen verfolgen oder sich über die künftige Nutzung uneins sind, denn die Gemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.

In der Praxis führen drei Wege aus der Blockade: die Auseinandersetzung mit Auszahlung einzelner Erben, der gemeinsame Verkauf mit anteiliger Aufteilung oder die Übertragung an eine professionelle Verwaltung. Welcher Weg trägt, hängt von den Zielen aller Beteiligten ab. Wir vermitteln in solchen Konstellationen sachlich zwischen den Parteien, erstellen eine neutrale Wertgrundlage und zeigen Optionen auf, die eine zügige und faire Lösung ermöglichen, bevor aus Uneinigkeit ein langwieriger Konflikt entsteht.

Welche Sanierungspflichten treffen mich als Wohnungserbe in Leverkusen?

Als Erbe einer Eigentumswohnung tragen Sie anteilig die von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Sanierungen mit, etwa an Fassade, Dach oder der zentralen Heizungsanlage. Hinzu kommen gesetzliche Nachrüstpflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz: Heizkessel jenseits von 30 Betriebsjahren, ungedämmte Wärmeleitungen und die oberste Geschossdecke stehen dabei besonders im Blick.

Bei einem Eigentümerwechsel greifen bestimmte energetische Pflichten kurzfristig, sofern die betreffenden Fristen des Gesetzes einschlägig sind. Was im Einzelfall verpflichtend ist, richtet sich nach Baujahr, Zustand der Anlagentechnik und den Beschlüssen der Gemeinschaft. AKZEPTA Immobilien sichtet auf Wunsch die Protokolle der Eigentümerversammlung sowie den Energieausweis und ordnet den tatsächlichen Sanierungsbedarf ein. Daraus wird nachvollziehbar, ob sich die Vermietung wirtschaftlich trägt oder ein Verkauf die sinnvollere Entscheidung ist.

Darf ich die geerbte Wohnung in Leverkusen wegen Eigenbedarf kündigen?

Eine Eigenbedarfskündigung ist auch bei einer geerbten Wohnung zulässig, unterliegt aber engen Grenzen. Der Eigenbedarf muss echt und nachvollziehbar begründet sein; als berechtigte Personen kommen nur nahe Familienangehörige in Betracht. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der bisherigen Mietdauer und beträgt zwischen drei und neun Monaten.

Wird ein Eigenbedarf lediglich vorgeschoben oder später nicht umgesetzt, drohen dem Vermieter erhebliche Schadensersatzforderungen der bisherigen Mietpartei. Deshalb kommt es auf eine sorgfältige, überprüfbare Begründung an. Unsere Fachleute bereiten eine Eigenbedarfskündigung formell einwandfrei und rechtssicher vor, benennen die notwendigen Nachweise und wahren die vorgeschriebenen Fristen. So gehen Sie das Vorhaben auf einer belastbaren Grundlage an und vermeiden angreifbare Formulierungen, die ein Gericht später zu Ihren Lasten auslegen könnte.

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