Die gemeinsame Wohnung nach der Trennung vermieten

Ein Weg für Paare, deren Verhältnis auch nach dem Ende noch trägt

Das Ende einer Beziehung fällt selten leicht, und besonders schwierig wird die Lage, wenn beiden Partnern eine Eigentumswohnung gemeinsam gehört. Dann drängt sich früher oder später die Frage auf, was mit dieser Immobilie geschehen soll. Möchte keiner von Ihnen weiterhin selbst darin wohnen, scheut aber zugleich den Verkauf, kann die gemeinsame Vermietung eine tragfähige Antwort sein.

Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Wohnung von Ihnen und Ihrem früheren Partner zusammen an den Markt gebracht und anschließend gemeinsam verwaltet wird. Über zahlreiche Punkte müssen Sie sich also verständigen: Der Mieter erwartet einmal jährlich eine korrekte Betriebskostenabrechnung nach der Betriebskostenverordnung, die Wohnung ist instand zu halten, und die zulässige Miethöhe orientiert sich am örtlichen Mietspiegel und den Grenzen der Mietpreisbremse. Verstehen Sie sich trotz der Trennung noch gut, kann diese Lösung durchaus reizvoll sein, denn jedem von Ihnen steht die Hälfte der Mieteinnahmen zu.

Selbstverständlich gibt es nach einer Scheidung noch weitere Wege. In Betracht kommen etwa die Eigentumsübertragung oder die Teilungsversteigerung. Bei der Eigentumsübertragung übernimmt einer der Partner das Immobilieneigentum vollständig und zahlt den anderen aus. Die Teilungsversteigerung wird dann relevant, wenn einer der Ehepartner verkaufen möchte, der andere jedoch nicht: Sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, kann der Verkaufswillige die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht durchsetzen. Rechtlich zulässig ist dieser Schritt allerdings erst nach der Scheidung. Bevor Sie sich festlegen, hilft eine belastbare Wertermittlung Ihrer Wohnung, damit Sie Miet- wie Verkaufsoption auf gesicherter Grundlage vergleichen können.

Vergessen Sie bei einer Eigentumswohnung zudem den Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht: Die Teilungserklärung grenzt Ihr Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum ab, die Hausordnung bindet auch Ihre künftigen Mieter, und die zulässige Mieterhöhung bemisst sich unter anderem an der Kappungsgrenze des § 558 BGB. Welche Mietpreise sich in Ihrer Lage erzielen lassen, ordnen wir anhand des lokalen Marktes für Sie ein.

Was aus dem gemeinsamen Immobilienkredit wird

Haben Sie und Ihr Partner den Kauf der Wohnung über ein gemeinsames Darlehen finanziert, bleibt diese Verpflichtung auch nach der Trennung bestehen. Beide haften der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch. Zahlt Ihr früherer Partner seinen Anteil nicht, kann das Kreditinstitut die offene Rate in voller Höhe von Ihnen verlangen.

Die Tilgung sollten Sie deshalb konsequent fortführen, denn bleiben die Raten aus, droht die Zwangsversteigerung der Immobilie. Wie sich eine dauerhafte Vermietung organisieren und der Kredit dabei zuverlässig bedienen lässt, erläutern wir Ihnen im Rahmen einer Vermietung mit Makler.

Häufige Fragen zur Vermietung der Scheidungswohnung in Leverkusen

Lohnt sich die gemeinsame Vermietung nach einer Scheidung in Leverkusen?

Die gemeinsame Vermietung trägt nur bei einem tragfähigen Restverhältnis und einem ähnlichen Liquiditätsbedarf beider Partner. AKZEPTA Immobilien prüft mit Ihnen vorab, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, denn Sie müssen sich fortlaufend über Mieterauswahl, Mietvertrag, Mieterhöhungen im Rahmen von Mietspiegel und Kappungsgrenze, Sanierungen und die jährliche Betriebskostenabrechnung einigen.

Wo diese Abstimmung nach der Trennung schwerfällt, empfehlen wir eine professionelle Mietverwaltung als neutralen Dritten. Sie übernimmt Abrechnung, Instandhaltung und Mieterkommunikation, hält beide Ex-Partner aus dem täglichen Streit heraus und sichert so den dauerhaften Bestand des Mietverhältnisses. Damit bleibt die Immobilie eine verlässliche Einnahmequelle, ohne dass persönliche Spannungen die Verwaltung belasten.

Wie wird der laufende Immobilienkredit in Leverkusen behandelt?

Beide frühere Partner haften für ein gemeinsam aufgenommenes Darlehen gesamtschuldnerisch. Das Kreditinstitut darf jeden Einzelnen in voller Höhe in Anspruch nehmen. Zahlt eine Seite nicht, muss die andere die Rate übernehmen, sonst droht die Zwangsversteigerung der Wohnung.

In der Praxis führen drei Wege aus dieser Lage: die gemeinsame Tilgung aus den laufenden Mieteinnahmen, die Auszahlung eines Partners mit anschließender Schuldübernahme durch den anderen oder der Verkauf zur Ablösung des Darlehens. Welcher davon zu Ihrer Situation passt, hängt vom Restverhältnis, von der Zinsbindung und von der Höhe der noch offenen Valuta ab. Wir begleiten die Abstimmung mit Ihrer Bank, etwa bei einer Schuldumbuchung oder einer Entlassung aus der Mithaftung, und sorgen dafür, dass die Finanzierung während der Vermietung ohne Zahlungslücke weiterläuft.

Was bedeutet die Teilungsversteigerung der Eigentumswohnung in Leverkusen?

Können sich beide Eigentümer nicht einigen, kann eine Seite die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht einklagen. AKZEPTA Immobilien rät jedoch, diesen Schritt gründlich abzuwägen, denn das Verfahren läuft öffentlich ab und zieht sich häufig über zwölf bis vierundzwanzig Monate hin.

Erfahrungsgemäß liegen die Erlöse einer Teilungsversteigerung zwanzig bis vierzig Prozent unterhalb dessen, was ein freier Verkauf am Markt erzielt, weil das Gebot des Erstehers und nicht der Marktwert den Zuschlag bestimmt. Vor jedem solchen Verfahren empfehlen wir deshalb dringend einen Vermittlungsversuch: Die deutlichen Einbußen rechtfertigen fast immer den Aufwand, doch noch eine einvernehmliche Lösung zwischen den Partnern zu finden, sei es über eine Vermietung oder einen geordneten Verkauf. Gern zeigen wir Ihnen die wirtschaftlichen Folgen beider Varianten transparent auf.

Wie teilen sich die Mieteinnahmen in Leverkusen auf?

Bei gemeinsamem Eigentum werden die Nettoerträge hälftig geteilt, also die Miete abzüglich Kreditrate, Bewirtschaftungskosten und Rücklagen. Wichtig ist, vorab vom Bruttoertrag alle laufenden Kosten abzuziehen, damit später kein Streit über die Verteilung einzelner Positionen entsteht.

Wir empfehlen, die Aufteilung in einem schriftlichen Auseinandersetzungsvertrag festzuhalten, der den Modus für die Verteilung eindeutig regelt. Darin lassen sich auch die Verwaltung der Kaution nach § 551 BGB, die maximal drei Nettokaltmieten betragen darf, die Zuständigkeit für die jährliche Betriebskostenabrechnung sowie die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten und Rücklagen klar zuordnen. Ebenso sollten Sie ein gemeinsames Konto oder einen festen Auszahlungsrhythmus vereinbaren. Eine solche Vereinbarung schafft für beide Seiten verlässliche Verhältnisse und beugt späteren Konflikten wirksam vor.

Wie versteuern beide Partner die Mieterträge in Leverkusen?

Jeder frühere Partner versteuert seinen hälftigen Anteil als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. AKZEPTA Immobilien weist Sie darauf hin, dass auch die Werbungskosten wie Schuldzinsen, Abschreibung und Reparaturaufwand entsprechend hälftig auf beide Seiten entfallen. Diese Aufteilung gilt nach der Scheidung unverändert fort.

Weicht die Beteiligung vom hälftigen Verhältnis ab oder haben Sie Rücklagen unterschiedlich eingebracht, sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen. Eine korrekte Zuordnung der Werbungskosten wirkt sich Jahr für Jahr spürbar auf die Steuerlast beider Partner aus, gerade wenn hohe Schuldzinsen oder Modernisierungen anfallen. Wir stellen Ihnen die für die Erklärung nötigen Abrechnungen, Zinsbescheinigungen und Nachweise geordnet zusammen, sodass Ihr Berater den hälftigen Anteil jederzeit sauber ableiten und gegenüber dem Finanzamt belegen kann.

Wann ist ein Verkauf sinnvoller als die Vermietung in Leverkusen?

Ein Verkauf ist meist die bessere Wahl bei einem zerrütteten Restverhältnis, akutem Liquiditätsbedarf, dem Wunsch nach dauerhafter Vermögenstrennung oder einem hohen Sanierungsbedarf der Wohnung. In diesen Fällen überwiegt der Nutzen eines klaren Schlussstrichs die Vorteile fortlaufender Mieteinnahmen.

Die gemeinsame Vermietung rechnet sich dagegen nur bei einem guten Restverhältnis, finanzieller Stabilität und der Bereitschaft, die Immobilie über Jahre gemeinsam zu verwalten, inklusive Mieterwechsel, Instandhaltung und laufender Abrechnung. Wir kalkulieren beide Szenarien für Sie nachvollziehbar durch, stellen die zu erwartenden Mieterträge den Verkaufserlösen gegenüber und berücksichtigen dabei auch Ihre steuerliche Lage, damit Ihre Entscheidung auf belastbaren Zahlen und nicht auf der emotionalen Ausnahmesituation beruht. Auf Wunsch begleiten wir anschließend sowohl die Vermietung als auch einen möglichen Verkauf vollständig.

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