Wohnung privat vermieten – worauf Vermieter achten sollten

Genügend Zeit einplanen und den passenden Mieter finden

Wer seine Eigentumswohnung privat vermieten möchte, sollte vor allem ausreichend Zeit für die Suche nach einem geeigneten Mieter vorsehen. Zwar stehen in Deutschland nach wie vor mehr Wohnungssuchende als vermietende Eigentümer gegenüber, doch entscheidend ist nicht die schnelle, sondern die passende Wahl. Handelt es sich um eine Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses, spielt zusätzlich eine Rolle, wie gut die künftigen Bewohner zur vorhandenen Hausgemeinschaft passen. Ein sorgfältig geführter Auswahlprozess beugt späteren Spannungen im Haus vor und schützt Sie vor einem Mietverhältnis, das von Beginn an unter keinem guten Stern steht.

Mehr in unserer Infobroschüre

Laden Sie sich jetzt schnell und unkompliziert viele weitere Informationen herunter.

Zum Download

Vor der Vermietung: Instandsetzung, Zielgruppe und Mietpreis

Noch bevor die ersten Interessenten die Wohnung betreten, sollten offene Instandsetzungen erledigt sein. Eine defekte Heizung oder Schimmelspuren fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters und müssen vor dem Einzug beseitigt werden. Erst wenn sich die Räume in vertragsgemäßem Zustand befinden, lohnt der nächste Schritt.

Legen Sie anschließend fest, welche Zielgruppe zu Ihrer Wohnung passt – eine ruhige Einliegerwohnung spricht andere Menschen an als eine großzügige Familienwohnung – und bestimmen Sie einen marktgerechten Mietpreis. Als Orientierung dienen der örtliche Mietspiegel sowie die aktuellen Mietpreise vergleichbarer Objekte; eine fundierte Ermittlung des Mietwerts verhindert, dass Sie den Preis zu niedrig ansetzen und Mieteinnahmen einbüßen oder mit einer überhöhten Forderung lange auf Zuschriften warten. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt zusätzlich die Mietpreisbremse die zulässige Anfangsmiete, sodass der Mietspiegel nicht nur Orientierung, sondern rechtliche Grenze ist. Wo Sie danach inserieren, richtet sich nach eben dieser Zielgruppe, denn eine studentische Anzeige gehört auf andere Kanäle als das Angebot für Familien oder Berufstätige.

Die Wohnung überzeugend präsentieren und Interessenten prüfen

Vor jedem Besichtigungstermin sollte die Wohnung aufgeräumt und ansprechend hergerichtet sein – gerade dann, wenn Sie selbst oder Ihre Familie die Räume noch bewohnen. Suchen Sie einen Nachmieter für eine derzeit vermietete Wohnung, kündigen Sie den Besichtigungstermin dem aktuellen Mieter rechtzeitig an und nehmen Sie Rücksicht auf seine berechtigten Belange. Mit berufstätigen Vor- und Nachmietern lassen sich Termine am Abend oder am Wochenende meist gut abstimmen.

Ein zentraler Punkt ist die Bonität. Prüfen Sie anhand einer Mieterselbstauskunft und einer Schufa-Auskunft, ob sich der Interessent die Wohnung dauerhaft leisten kann; als Faustregel sollte die Nettokaltmiete höchstens rund 30 Prozent des Nettoeinkommens beanspruchen. Beantworten Sie während der Besichtigung auch kritische Nachfragen offen und überlegen Sie sich die Antworten bereits im Vorfeld. Die eingereichten Unterlagen sichten Sie anschließend in Ruhe und entscheiden sich erst danach für den geeigneten Mieter.

Ein rechtssicherer Mietvertrag und die Übergabe

Der Mietvertrag bildet das rechtliche Fundament des Mietverhältnisses und sollte dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen. Veraltete Musterverträge und frei aus dem Internet zusammengestellte Vorlagen enthalten häufig Klauseln, die vor Gericht keinen Bestand haben. Achten Sie darauf, dass die Kaution die gesetzliche Obergrenze von drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB nicht überschreitet und dass die umlagefähigen Betriebskosten entsprechend der Betriebskostenverordnung eindeutig benannt sind.

Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, gehören die maßgeblichen Regelungen der Teilungserklärung und die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft in den Vertrag beziehungsweise dessen Anhang, damit Ihr Mieter Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie die Regeln des Hauses kennt. Halten Sie bei der Übergabe alle wesentlichen Punkte – Zählerstände, Schlüssel und den Zustand der Räume – in einem Übergabeprotokoll fest, insbesondere wenn Sie möbliert vermieten. Denken Sie zudem daran, dass der Mieter kurz vor oder nach dem Einzug noch Fragen an Sie richten wird. Sollten Sie die Wohnung später verkaufen, tritt der Erwerber nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) ohnehin in das laufende Mietverhältnis ein.

Wenn Ihnen die Vermietung über den Kopf wächst

Nicht jeder Eigentümer, der seine Wohnung privat vermieten möchte, will Inserate schalten, Besichtigungen koordinieren und Bonitätsunterlagen prüfen. Wächst Ihnen die Vermietung über den Kopf, muss sie deshalb nicht liegen bleiben. AKZEPTA Immobilien begleitet Vermieter in Leverkusen und dem Rheinland seit 1994 durch den gesamten Ablauf – von der Wertermittlung über die Mietersuche bis zur Übergabe. Als Mitglied im IVD arbeiten wir mit geprüften Verträgen und kennen den örtlichen Mietspiegel aus der täglichen Praxis. Einen Überblick über unser Vorgehen erhalten Sie auf der Seite Vermietungsablauf mit Makler.

Auf Wunsch übernehmen wir das komplette Mietmanagement, sodass Sie Ihre Freizeit genießen, während wir uns um die Details kümmern. Vereinbaren Sie dafür einfach ein unverbindliches Gespräch mit uns.

Häufige Fragen zur privaten Wohnungsvermietung in Leverkusen

Welche Risiken bestehen bei der privaten Wohnungsvermietung in Leverkusen?

Die größten Risiken der privaten Vermietung sind zahlungsunfähige Mieter mit geschönten Bonitätsunterlagen, fehlerhafte Mietverträge mit unwirksamen Klauseln, eine gegen die Mietpreisbremse verstoßende Anfangsmiete sowie spätere Schwierigkeiten bei Mieterhöhung oder Kündigung. Bleibt die Miete dauerhaft aus, kann der Schaden rasch in den fünfstelligen Bereich wachsen, und ein Räumungsverfahren zieht sich mitunter über viele Monate.

Der wirksamste Schutz ist eine gründliche Prüfung vor Vertragsabschluss. AKZEPTA Immobilien hat dafür über die Jahre ein festes Verfahren entwickelt, das Bonität, Vorvermieterbescheinigung und Selbstauskunft systematisch abgleicht und unsichere Bewerber frühzeitig aussortiert. So begegnen Sie Mietausfällen und rechtlichen Auseinandersetzungen, bevor sie überhaupt entstehen. Wir übernehmen die komplette Auswahl und übergeben Ihnen am Ende einen geprüften Mieter statt eines unkalkulierbaren Risikos.

Welche Unterlagen benötige ich, um meine Wohnung in Leverkusen zu vermieten?

Für eine rechtssichere Vermietung brauchen Sie zuerst einen gültigen Energieausweis, dessen Kennwerte bereits im Inserat anzugeben sind, dazu einen aussagekräftigen Grundriss, einen Mietvertrag auf aktuellem Rechtsstand und ein Übergabeprotokoll mit den Zählerständen. Zur Begründung des angesetzten Mietpreises leistet ein Auszug aus dem örtlichen Mietspiegel wertvolle Dienste.

Ergänzend empfehlen sich die Hausordnung als Anlage zum Mietvertrag, bei einer Eigentumswohnung die maßgeblichen Punkte der Teilungserklärung sowie nachvollziehbare Nachweise über die Betriebskosten. AKZEPTA Immobilien stellt dieses Unterlagenpaket vollständig und rechtssicher für Sie zusammen und besorgt fehlende Dokumente auf Wunsch direkt bei Verwalter oder Energieberater. So starten Sie die Vermarktung ohne Verzögerung und ohne formale Lücken, die später zu Streit mit dem Mieter führen könnten.

Wie prüfe ich die Bonität von Mietinteressenten in Leverkusen?

Eine verlässliche Bonitätsprüfung stützt sich auf mehrere Belege: die Schufa-Bonitätsauskunft, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters, dazu den Personalausweis und eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft. Als Orientierung gilt, dass die Nettokaltmiete höchstens rund 30 Prozent des Nettoeinkommens beanspruchen sollte, damit das Mietverhältnis dauerhaft tragfähig bleibt.

Vorsicht ist bei reinen Selbstauskünften ohne Nachweise geboten. Aus Datenschutzgründen sollte die Schufa-Auskunft vom Interessenten selbst vorgelegt und nicht vom Vermieter eingeholt werden. Wir bei AKZEPTA Immobilien prüfen alle Unterlagen im Zusammenhang, erkennen Ungereimtheiten zwischen Einkommen, Auskunft und Selbstangaben und geben Ihnen eine klare Empfehlung. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf gesicherter Grundlage statt allein nach dem ersten Eindruck.

Wie gestalte ich ein überzeugendes Mietinserat in Leverkusen?

Ein überzeugendes Inserat beginnt mit den gesetzlich vorgeschriebenen Energieangaben: Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieeffizienzklasse von A+ bis H, wesentlicher Energieträger und Baujahr des Gebäudes. Fehlen diese Werte, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen – die korrekte Angabe schützt Sie also von der ersten Zeile an.

Darüber hinaus entscheidet die Präsentation über den Erfolg: hochwertige Fotos, ein professioneller Grundriss und eine präzise Beschreibung von Lage, Ausstattung und Nebenkosten wecken das Interesse der passenden Zielgruppe. AKZEPTA Immobilien erstellt Ihr Inserat so, dass es rechtssicher und zugleich ansprechend ist, und spielt es auf den Kanälen aus, die Ihre Wunschmieter tatsächlich nutzen. Ein sauberes Exposé zieht die richtigen Bewerber an und erspart Ihnen zahllose unpassende Anfragen.

Welche Klauseln im Mietvertrag sind bei einer Vermietung in Leverkusen unwirksam?

Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind zahlreiche verbreitete Klauseln unwirksam. Dazu zählen starre Renovierungsfristen, übermäßige Schönheitsreparaturpflichten und pauschale Verbote der Tierhaltung. Auch Kleinreparaturklauseln oberhalb der üblichen Bagatellgrenze sowie der Zwang zu einem bestimmten Kabelanschluss halten einer gerichtlichen Prüfung in aller Regel nicht stand.

Das Tückische daran: Enthält ein Vertrag eine unwirksame Klausel, greift an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung – oft zu Ihren Lasten als Vermieter. Gerade alte Musterverträge und Internetvorlagen tragen häufig gleich mehrere solcher Mängel in sich. Wir bei AKZEPTA Immobilien arbeiten ausschließlich mit aktuellen, juristisch geprüften Mietverträgen und passen sie an Ihre Wohnung an. So steht Ihr Mietverhältnis von Anfang an auf sicherem rechtlichem Boden.

Welche Pflichten habe ich als Vermieter in Leverkusen?

Als Vermieter müssen Sie die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand überlassen und erhalten. Dazu gehören Reparaturen an Heizung, Elektrik und Installation ebenso wie die jährliche Betriebskostenabrechnung, die Ihren Mietern innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss. Für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus oder Zuwege gilt außerdem die Verkehrssicherungspflicht, etwa beim Winterdienst.

Versäumen Sie diese Pflichten, drohen Mietminderungen oder Schadensersatzforderungen. Auch bei Mieterhöhungen sind Grenzen einzuhalten, insbesondere die Kappungsgrenze nach § 558 BGB. AKZEPTA Immobilien übernimmt auf Wunsch die vollständige Mietverwaltung und damit sämtliche laufenden Vermieterpflichten für Sie. Sie behalten die Mieteinnahmen, wir tragen den Verwaltungsaufwand – von der Abrechnung bis zur Kommunikation mit den Mietern.

Der Wert Ihrer Immobilie?

Erhalten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich eine erste Preiseinschätzung Ihrer Immobilie.

Zur Wertermittlung

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder

Akzepta Immobilien GmbH

Altstadtstrasse 91-93
51379 Leverkusen

Tel.: 02171 / 94 98 98

Fax: 02171 / 94 98 99