Notartermin beim Gewerbekauf – Ablauf, Vorbereitung und die entscheidenden Punkte

Beim Notartermin wird beurkundet, nicht mehr verhandelt

Wer in Leverkusen Gewerbe kaufen möchte, steht am Ende jeder Verhandlung vor demselben formalen Schritt: dem Notartermin. Der Erwerb einer Gewerbeimmobilie wird in Deutschland erst mit der notariellen Beurkundung rechtswirksam, so schreibt es § 311b BGB vor. Wenn Sie am Tisch des Notars Platz nehmen, sollten deshalb sämtliche inhaltlichen Fragen bereits geklärt sein: der Kaufpreis, die Sonderklauseln, die Ergebnisse Ihrer Due Diligence. Am Termin selbst wird nichts mehr ausgehandelt. Der Notar verliest den Vertrag, beantwortet offene Fragen und lässt anschließend unterzeichnen. Weil gewerbliche Verträge mehr Regelungen zu Gewährleistung, Bestandsmietern oder Rückbaupflichten enthalten, dauert die Verlesung meist länger als bei einer Wohnung.

Damit an diesem Tag nichts ins Stocken gerät, bereiten wir Sie gezielt vor. Wir stimmen die Punkte aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Rechtsberater ab und sorgen dafür, dass jede offene Frage vor der Unterschrift beantwortet ist.

Notarbüro mit Käufer und Verkäufer Unterschrift unter Notarvertrag

Wie der Termin Schritt für Schritt abläuft

  1. Begrüßung und Legitimation – Kontrolle der Ausweisdokumente sowie Prüfung von Vollmachten und Vertretungsbefugnis.
  2. Verlesung des Vertrags – der Notar trägt jede Klausel vollständig vor, Sie können jederzeit nachfragen.
  3. Klärung offener Punkte – besonders bei Gewährleistungsregeln, Sonderwünschen oder schwer verständlichen Passagen.
  4. Unterzeichnung – durch alle Beteiligten und abschließend durch den Notar.
  5. Amtliche Mitteilungen – an Grundbuchamt, Finanzamt und bei Bedarf an die Bauaufsicht.
  6. Auflassungsvormerkung – sie sichert Ihre Position als Erwerber bis zur endgültigen Umschreibung.

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Diese Unterlagen gehören in Ihre Mappe

UnterlageWofür sie gebraucht wird
AusweisdokumentLegitimation gegenüber dem Notar
Steuerliche IdentifikationsnummerGesetzlich vorgeschriebene Angabe
Finanzierungsbestätigung der BankNachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit
Vollmacht bei VertretungFalls ein Beteiligter nicht selbst erscheint
HandelsregisterauszugBei Erwerb über eine Gesellschaft

Was nach der Unterschrift in Gang kommt

  • Auflassungsvormerkung – sie wird ins Grundbuch eingetragen und schützt Sie vor einem Zweitverkauf.
  • Grunderwerbsteuer – das Finanzamt versendet den Bescheid, die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise einen Monat.
  • Mitteilung an die Bauaufsicht – der Eigentumswechsel wird formal registriert.
  • Fälligkeitsmitteilung – sobald alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar Sie zur Zahlung auf.
  • Objektübergabe – nach vollständigem Zahlungseingang, festgehalten in einem Übergabeprotokoll.
  • Eigentumsumschreibung – der letzte Grundbucheintrag, der Sie zum eingetragenen Eigentümer macht.
Schlüsselübergabe nach Kaufabwicklung

Wir begleiten Sie bis zur Beurkundung

Ob Sie erstmals oder wiederholt Gewerbe kaufen: Zu jedem konkreten Objekt gehen wir die Vertragsentwürfe gemeinsam mit Ihrem Anwalt durch und stellen sicher, dass beim Notartermin keine Überraschung auftritt. Das erste Gespräch führen wir kostenlos.

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Häufige Fragen zum Notartermin in Leverkusen

Was kostet der Notar beim Gewerbekauf in Leverkusen?

Die Notarkosten sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und richten sich nach dem beurkundeten Kaufpreis, nicht nach dem Aufwand des Notars. Bei Gewerbeobjekten in Leverkusen bewegt sich der reine Notaranteil erfahrungsgemäß bei etwa einem bis anderthalb Prozent des Kaufpreises, hinzu kommen die Gebühren des Grundbuchamts für Auflassungsvormerkung und Umschreibung. Weil die Gebührentabelle gesetzlich vorgegeben ist, verlangt jeder Notar für dieselbe Leistung denselben Betrag.

Als Erwerber tragen Sie diese Kosten üblicherweise allein, sie zählen zu den Kaufnebenkosten und sollten in Ihrer Finanzierung von Beginn an eingeplant sein. Einen vollständigen Überblick über alle Positionen finden Sie auf unserer Seite zu den [Kaufnebenkosten bei Gewerbe](/kaeufer-mieter/kaufen/gewerbe/nebenkosten/). So kalkulieren Sie realistisch und wissen vorab, welcher Betrag zusätzlich zum Kaufpreis auf Sie zukommt.

Wer wählt den Notar für den Gewerbekauf in Leverkusen aus?

In der Regel verständigen sich Käufer und Verkäufer gemeinsam auf einen Notar, häufig hat der Erwerber dabei etwas mehr Mitspracherecht, weil er die Kosten trägt. Entscheidend ist: Der Notar ist zu strikter Neutralität verpflichtet und vertritt keine der beiden Seiten. Er berät beide Parteien gleichermaßen, weist auf rechtliche Risiken hin und stellt sicher, dass der Vertrag rechtssicher zustande kommt.

Bei einem Gewerbekauf in Leverkusen empfiehlt sich ein Notar mit Erfahrung in gewerblichen Beurkundungen, da hier Bestandsmietverträge, Betriebsübergänge und Sonderklauseln eine größere Rolle spielen als beim Wohnungskauf. AKZEPTA Immobilien arbeitet seit Jahrzehnten mit ortsansässigen Notaren zusammen und schlägt Ihnen auf Wunsch geeignete Kanzleien vor, die auf gewerbliche Transaktionen eingespielt sind.

Wie lange dauert ein Notartermin beim Gewerbekauf in Leverkusen?

Für ein mittelgroßes Gewerbeobjekt in Leverkusen sollten Sie ein bis zwei Stunden einplanen. Bei umfangreichen Verträgen mit vielen Sonderregelungen, etwa zu übernommenen Mietverhältnissen, Rückbauverpflichtungen oder Altlasten, kann die Verlesung auch spürbar länger dauern. Die Zeit hängt vor allem vom Umfang des Vertrags und von der Zahl offener Rückfragen ab.

Sie verkürzen den Termin deutlich, wenn Sie den Entwurf vorab gründlich durcharbeiten und Unklarheiten schon im Vorfeld ansprechen. AKZEPTA Immobilien sorgt genau dafür: Wir gehen den Vertrag vor der Beurkundung mit Ihnen durch, sodass am Termin selbst keine grundlegenden Fragen mehr auftauchen. So bleibt die Beurkundung eine formale Bestätigung dessen, was zuvor bereits besprochen wurde, und zieht sich nicht unnötig in die Länge.

Muss ich zum Notartermin in Leverkusen Bargeld mitbringen?

Nein, Bargeld wird beim Notartermin nicht benötigt. Der Kaufpreis wird nicht am Tag der Beurkundung fällig, sondern erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, allen voran die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Erst danach versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung, und Sie überweisen den vereinbarten Betrag, üblicherweise per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers oder auf ein Notaranderkonto.

Dieses gestufte Vorgehen dient Ihrer Sicherheit als Erwerber: Sie zahlen erst, wenn Ihre Position im Grundbuch vorgemerkt und damit vor einem Zweitverkauf geschützt ist. Für die Beurkundung selbst genügen ein gültiges Ausweisdokument, Ihre Steuernummer und die Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank. Um die reibungslose Abwicklung der Zahlungsschritte kümmern sich Notar und Bank in Abstimmung miteinander.

Ab wann bin ich beim Gewerbekauf in Leverkusen Eigentümer?

Rechtlich werden Sie erst mit der Eintragung der Eigentumsumschreibung ins Grundbuch Eigentümer, und dieser letzte Schritt liegt oft mehrere Wochen bis Monate nach dem Notartermin. Zwischen Beurkundung und Umschreibung müssen zunächst die Auflassungsvormerkung eingetragen, die Grunderwerbsteuer beglichen und alle behördlichen Genehmigungen erteilt sein. Der Notar steuert diesen Ablauf und meldet dem Grundbuchamt, sobald alle Bedingungen vorliegen.

Das sogenannte wirtschaftliche Eigentum geht jedoch früher über, nämlich mit der Objektübergabe nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie Nutzen, Lasten und Gefahr des Gewerbeobjekts und können es beziehen oder weiter vermieten. AKZEPTA Immobilien begleitet Sie durch beide Phasen und erklärt Ihnen, welche Rechte und Pflichten mit dem jeweiligen Schritt verbunden sind.

Kann ich mich beim Notartermin in Leverkusen vertreten lassen?

Ja, eine persönliche Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich. Sie können sich mit einer notariell beglaubigten Vollmacht durch eine andere Person vertreten lassen, etwa einen Geschäftspartner, Ihren Rechtsanwalt oder einen Prokuristen. Erwerben Sie das Objekt über eine Gesellschaft, weist der Handelsregisterauszug die Vertretungsbefugnis der handelnden Person nach. Der Notar prüft diese Nachweise vor der Beurkundung sorgfältig.

Alternativ ist auch eine Beurkundung mit anschließender Genehmigung möglich: Eine bevollmächtigte Person unterzeichnet zunächst, und Sie bestätigen den Vertrag später separat. Gerade bei gewerblichen Käufen mit mehreren Beteiligten oder auswärtigem Firmensitz ist das ein praktikabler Weg. Bei einem Gewerbekauf in Leverkusen klärt AKZEPTA Immobilien im Vorfeld mit dem Notariat, welche Form der Vertretung sich für Ihre Konstellation anbietet, damit der Termin ohne formale Hürden abläuft.

Gerne für Sie da

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