Diese Dokumente gehören zu jedem Hausverkauf

Baupläne, Grundbuchauszug und Energieausweis – worauf es bei den Verkaufsunterlagen ankommt

Der Verkauf eines Hauses will gut vorbereitet sein, und ein wesentlicher Teil dieser Vorbereitung besteht darin, die erforderlichen Nachweise frühzeitig zusammenzutragen. Die folgende Aufstellung führt zehn Dokumente auf, die beim Hausverkauf regelmäßig verlangt werden, und erläutert, wofür jedes einzelne benötigt wird. So behalten Sie von Beginn an den Überblick und schaffen zugleich die Grundlage für eine belastbare Wertermittlung Ihres Hauses.

Schon vor der Errichtung eines Gebäudes zeichnen Architekten, Bauzeichner oder Ingenieure die Baupläne, aus denen unter anderem die Grundrisse hervorgehen. Ein künftiger Eigentümer kann daran ablesen, ob das Haus in seiner heutigen Form genehmigt wurde – und das schließt spätere Anbauten wie Balkone, Garagen oder Wintergärten ausdrücklich ein. Für Bauteile ohne die nötige Genehmigung lassen sich Eigentümer in Haftung nehmen, weshalb dieser Nachweis eine besondere Rolle spielt.

Sollte Ihnen kein Bauplan mehr vorliegen, lässt sich beim zuständigen Bauamt eine Kopie oder Neuausfertigung anfordern.

Ohne einen gültigen Energieausweis ist ein Verkauf nicht zulässig. Das Dokument dokumentiert die energetische Qualität Ihres Hauses und weist inzwischen auch die Kohlendioxidemissionen und damit die Klimawirkung des Gebäudes aus. Kaufinteressenten messen diesen Werten große Bedeutung bei, weil sie Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten zulassen. Die maßgeblichen Vorgaben finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist.

Grundsätzlich stehen zwei Ausführungen zur Wahl: der bedarfsorientierte und der verbrauchsorientierte Ausweis. Welche Variante für Ihr Haus vorgeschrieben ist, hängt von der Gebäudeart ab. Näheres dazu erläutern wir auf der Seite zum Energieausweis.

AKZEPTA Immobilien berät Sie zur passenden Variante und kümmert sich auf Wunsch um die Ausstellung durch einen zertifizierten Sachverständigen.

Ein aussagekräftiges Exposé fasst alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Haus übersichtlich zusammen, damit Interessenten die entscheidenden Daten auf einen Blick erfassen. Dazu zählen Angaben zur Ausstattung ebenso wie zur Lage, ergänzt um professionelle Aufnahmen, die einen anschaulichen Eindruck vom Objekt vermitteln.

Sie können das Exposé selbst zusammenstellen oder uns damit beauftragen – so hinterlassen Ihre Anzeigen bei den Interessenten von der ersten Ansprache an einen überzeugenden Eindruck.

Die Flurkarte – auch als Liegenschafts- oder Katasterkarte bezeichnet – bildet sämtliche Flurstücke und Grundstücke maßstabsgerecht ab und weist deren Nummern sowie Grenzen aus. Damit belegt sie, dass Ihr Grundstück tatsächlich existiert und wo es liegt, und gibt zugleich Auskunft über die Nutzungsart des Bodens. Ein Interessent erkennt so, ob sich das Haus in einem Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet befindet. Weil Banken diese Karte für die Finanzierung heranziehen, ist sie für Käufer besonders bedeutsam. Für den Verkauf darf sie nicht älter als drei Monate sein, da Flurstücke zwischenzeitlich getrennt oder zusammengelegt werden können.

Als amtliches Dokument wird die Flurkarte beim zuständigen Katasteramt beantragt.

Wie ist das Haus aufgeteilt, wie viele Zimmer gibt es, wo verlaufen die Wasseranschlüsse? Wer ein Haus erwirbt, ist auf diese Angaben angewiesen. Mit sauber erstellten Grundrissen liefern Sie Kaufinteressenten genau die Informationen, die sie brauchen, und erleichtern ihnen zugleich die Vorstellung, wie sich die Räume einrichten oder umgestalten lassen.

Auf Wunsch erstellen wir fachgerechte Grundrisse für Ihr Haus.

Der Grundbuchauszug hält die zentralen Angaben zu Ihrem Grundstück fest und enthält zugleich sensible Informationen – etwa dazu, ob Hypotheken oder Grundschulden eingetragen sind. Im Verkauf dient er als Nachweis, dass Sie tatsächlich Eigentümer sind. Er gliedert sich in fünf Bestandteile:

  • Aufschrift
  • Bestandsverzeichnis
  • Abteilung I
  • Abteilung II
  • Abteilung III

Die Aufschrift benennt unter anderem das zuständige Amtsgericht, im Bestandsverzeichnis wird das Grundstück im Detail beschrieben. Besondere Aussagekraft haben die Abteilungen: In „Abteilung I“ stehen die Eigentümer, samt Hinweis, ob das Grundstück gekauft oder geerbt wurde. „Abteilung II“ führt Lasten und Beschränkungen ohne finanziellen Charakter auf, etwa Wegerechte Dritter. In „Abteilung III“ sind schließlich Grundschulden und Hypotheken vermerkt. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – Kaufinteressenten zählen dazu.

Ausgestellt wird der Grundbuchauszug vom Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht. Über das Justizportal des Bundes und der Länder ermitteln Sie, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist.

Eine Grundschuld stellt eine rechtliche Belastung des Grundstücks dar und dient in erster Linie der Bank als Sicherheit. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungen nicht nach, kann das Kreditinstitut die Zwangsvollstreckung betreiben.

Haben Sie das für das Haus aufgenommene Darlehen bereits vollständig getilgt, sollten Sie die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen.

Ein Verkauf ist gleichwohl auch mit bestehender Grundschuld möglich. Gerne erläutern wir Ihnen, worauf dabei zu achten ist.

Die Kubatur gibt das Bauvolumen eines Gebäudes an. Kaufinteressenten müssen diese Berechnung vorlegen können, wenn sie bei ihrer Bank ein Darlehen beantragen.

Erstellt wird eine Kubaturberechnung üblicherweise durch einen Architekten.

Ob und in welchem Umfang saniert oder modernisiert wurde, ist sowohl für die Wertermittlung als auch für Kaufinteressenten von Belang. Bewahren Sie die zugehörigen Rechnungen daher gut auf, damit Sie die durchgeführten Arbeiten belegen können.

Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz? In diesem Fall benötigen Sie für den Verkauf die entsprechenden Bescheinigungen, denn Kaufinteressenten möchten wissen, welche Auflagen und Pflichten mit dem Erwerb verbunden sind.

Fehlende Dokumente für Ihren Hausverkauf beschaffen wir

Ihnen fehlen noch einzelne Nachweise, oder Ihre Unterlagen sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand? AKZEPTA Immobilien erstellt oder besorgt die benötigten Dokumente für Sie und prüft bei jeder Immobilie gesondert, welche Papiere im konkreten Fall verlangt werden. Wie der gesamte Ablauf aussieht, erfahren Sie auf der Seite Hausverkauf mit Makler. So gehen Sie mit einem vollständigen, geprüften Paket in die Vermarktung und vermeiden Verzögerungen im laufenden Verkaufsprozess.

Häufige Fragen zu Hausverkauf-Unterlagen in Leverkusen

Welche Unterlagen benötige ich für den Hausverkauf in Leverkusen?

Für den Hausverkauf in Leverkusen sollten Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne mit Grundrissen und ein gültiger Energieausweis von Anfang an bereitliegen, ergänzt um die Wohnflächenberechnung, Nachweise zu Sanierungen und – sofern einschlägig – Bescheinigungen zum Denkmalschutz. Kaufinteressenten und ihre Banken verlangen diese Papiere für die Finanzierungsprüfung, weshalb ein vollständiges Paket den Verkauf spürbar beschleunigt.

AKZEPTA Immobilien stellt Ihr Unterlagenpaket vor dem Vermarktungsstart zusammen und prüft bei jedem Objekt, welche Dokumente individuell erforderlich sind. Fehlendes fordern wir bei Bauamt, Katasteramt oder Grundbuchamt an, sodass keine Lücke den Ablauf ausbremst. Genau diese Vorarbeit gehört zu den Gründen, warum sich die Begleitung durch einen ortskundigen Makler auszahlt: Sie behalten den Überblick, während wir die Beschaffung, die Aufbereitung und die rechtssichere Präsentation gegenüber den Interessenten übernehmen.

Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug für mein Haus in Leverkusen?

Einen Grundbuchauszug für Ihr Haus in Leverkusen erhalten Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Die Anfrage ist online über das Justizportal NRW, persönlich vor Ort oder schriftlich per Post möglich; welches Amtsgericht für Ihre Adresse zuständig ist, lässt sich ebenfalls über das Justizportal klären. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – als Eigentümer ist diese Voraussetzung erfüllt.

Der Auszug belegt im Verkauf Ihr Eigentum und zeigt zugleich Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden. Damit die Angaben aktuell sind, sollte er zum Vermarktungsstart nicht älter als drei Monate sein; die Bearbeitung nimmt in der Regel einige Werktage bis wenige Wochen in Anspruch. AKZEPTA Immobilien übernimmt die Beschaffung auf Wunsch, gleicht den Grundbuchstand mit den übrigen Unterlagen ab und klärt offene Punkte frühzeitig, damit Interessenten und ihre Banken ohne Rückfragen in die Finanzierung gehen können.

Wo bekomme ich die Flurkarte für mein Grundstück in Leverkusen?

Die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt, beantragen Sie für Ihr Grundstück in Leverkusen beim zuständigen Katasteramt; vielerorts ist die Bestellung inzwischen auch online möglich. Sie stellt Flurstücke und Grundstücksgrenzen maßstabsgerecht dar, weist die Flurstücksnummern aus und belegt Lage sowie Nutzungsart des Bodens. Die Bearbeitung dauert üblicherweise ein bis zwei Wochen.

Für den Hausverkauf darf die Flurkarte höchstens drei Monate alt sein, weil Flurstücke zwischenzeitlich getrennt oder zusammengelegt werden können. Banken verlangen das Dokument regelmäßig als Grundlage der Finanzierung, weshalb es rechtzeitig vorliegen sollte. AKZEPTA Immobilien besorgt die aktuelle Flurkarte auf Wunsch und fügt sie in ein vollständiges Unterlagenpaket ein. So vermeiden Sie Verzögerungen und treten Kaufinteressenten von Beginn an mit belastbaren, geprüften Angaben gegenüber.

Was tun, wenn Bauunterlagen für die Immobilie in Leverkusen fehlen?

Fehlen Bauunterlagen für Ihre Immobilie in Leverkusen, führt der erste Weg zum Bauamt der Stadt: Dort lassen sich Bauakten und Genehmigungen häufig als Kopie anfordern. Bei älteren Häusern kann eine gründliche Aktenrecherche nötig werden, und für fehlende Grundrisse oder Aufmaße kommen ein Architekt oder ein Vermessungsbüro infrage, die die Unterlagen neu erstellen. Je nach Baujahr und Archivlage sollten Sie hierfür einige Wochen einplanen.

Dieser Schritt ist wichtig, weil sich aus den Bauplänen ergibt, ob das Haus samt Anbauten genehmigt wurde – für nicht genehmigte Bauteile können Eigentümer in Haftung geraten. AKZEPTA Immobilien klärt frühzeitig, welche Bauunterlagen fehlen, und organisiert deren Beschaffung oder Neuerstellung. Eine solche Recherche verlangt Zeit und Ortskenntnis; genau hier entlastet Sie ein erfahrener Makler, der die zuständigen Stellen kennt und Ihren Verkauf ohne unnötige Unterbrechungen vorbereitet.

Wie aktuell müssen die Verkaufsunterlagen in Leverkusen sein?

Beim Hausverkauf in Leverkusen gelten für einzelne Dokumente feste Aktualitätsgrenzen: Grundbuchauszug und Flurkarte sollten höchstens drei Monate alt sein, während der Energieausweis nach seiner Ausstellung zehn Jahre gültig bleibt. Baupläne und Wohnflächenberechnungen müssen nach Umbauten, Anbauten oder Modernisierungen aktualisiert werden, damit sie den tatsächlichen Zustand des Hauses zutreffend wiedergeben.

Veraltete Papiere führen zu Rückfragen der Banken und können die Finanzierung der Käufer verzögern. AKZEPTA Immobilien prüft vor dem Vermarktungsstart, welche Unterlagen noch gültig sind und welche erneuert werden müssen, und stimmt die Beschaffung mit den zuständigen Ämtern ab. So starten Sie mit einem stimmigen, geprüften Paket in die Vermarktung. Diese Sorgfalt im Vorfeld gehört zu den Leistungen, die einen ortskundigen Makler seinen Preis wert machen, weil sie den Verkauf planbar und rechtssicher hält.

Übernimmt der Makler die Unterlagenbeschaffung beim Hausverkauf in Leverkusen?

Ja, die Beschaffung sämtlicher Nachweise für Ihren Hausverkauf in Leverkusen übernimmt AKZEPTA Immobilien vollständig – von Grundbuchauszug und Flurkarte über Baupläne und Grundrisse bis zum Energieausweis. Diese Leistungen sind Teil unserer Maklerbegleitung und in der Provision enthalten, die erst mit dem erfolgreichen Verkauf beim Notartermin fällig wird. Vorabkosten entstehen Ihnen dafür nicht.

Über das Zusammentragen hinaus prüfen wir bei jedem Objekt, welche Dokumente individuell erforderlich sind, und bereiten sie verständlich für Kaufinteressenten auf. Ein vollständiges Unterlagenpaket beschleunigt den Verkauf spürbar, weil Käufer ohne Verzögerung in die Finanzierung gehen. Genau darin liegt der Wert eines ortskundigen Maklers: Wir kennen die zuständigen Stellen in Leverkusen, verkürzen Wartezeiten und sorgen dafür, dass Ihr Verkauf von der ersten Anzeige an rechtssicher und professionell aufgestellt ist.

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