Kaufvertrag und Notartermin beim Hausverkauf verständlich erklärt

So bringen Sie den Hausverkauf mit unserer Unterstützung sicher zum Abschluss

Der passende Käufer steht fest, die Kisten sind gepackt und der Umzugstermin ist vereinbart. Was jetzt noch fehlt, ist der rechtlich saubere Abschluss: ein belastbarer Kaufvertrag und die notarielle Beurkundung, mit der Ihr Immobiliengeschäft verbindlich wird. Damit Sie diese letzte Etappe gelassen angehen, haben wir die entscheidenden Punkte für Sie aufbereitet und ordnen sie für Ihren Verkauf in Leverkusen und dem Rheinland verständlich ein.

Vertrag

Ein sorgfältig formulierter Kaufvertrag ist die Grundlage für einen Verkauf ohne spätere Auseinandersetzungen. Die folgenden zehn Aspekte sollten Sie bei der Ausarbeitung im Blick behalten.

Im Vertrag gehören die gültigen Meldeadressen beider Parteien vermerkt. Ebenso muss zweifelsfrei erkennbar sein, wer als verkaufende und wer als kaufende Person auftritt, damit die Vereinbarung eindeutig zugeordnet werden kann.

Ein aktueller Grundbuchauszug belegt, dass tatsächlich Ihr Haus den Gegenstand des Geschäfts bildet. Vermerken Sie an dieser Stelle auch bestehende Belastungen wie ein Wegerecht Dritter an Ihrem Grundstück, um rechtliche Unklarheiten von vornherein auszuschließen.

Sollen neben dem Gebäude weitere Gegenstände wie die Einbauküche oder eine Sauna in den Besitz des Erwerbers übergehen, führen Sie diese ausdrücklich im Vertrag auf. So ist klar geregelt, was zum vereinbarten Kaufpreis dazugehört.

Der Vertrag muss den Betrag ausweisen, zu dem Ihr Haus veräußert wird. Eine klar benannte Summe verhindert, dass es im Nachgang zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Zahlung kommt.

Damit der Erlös vollständig bei Ihnen eingeht, sollten neben Ihrer Bankverbindung auch die Art der Zahlung und die vereinbarte Fälligkeit im Vertrag festgehalten sein. Das schafft für beide Seiten Verlässlichkeit.

Halten Sie fest, bis zu welchem Zeitpunkt der Erwerber den Kaufpreis zu entrichten hat. Ein eindeutig bestimmter Termin gibt Ihnen Planungssicherheit und regelt, wann Sie mit dem Zahlungseingang rechnen können.

Ist Ihr Haus mit einer Grundschuld belastet, sollten Sie im Vertrag festlegen, ob diese gelöscht oder vom Erwerber übernommen wird. Eine klare Regelung dazu vermeidet offene Fragen bei der Abwicklung.

Legen Sie fest, wann der Besitz an Ihrem Haus auf den Erwerber übergeht. Dieser Termin ist maßgeblich, weil ab diesem Moment sämtliche Lasten und Pflichten aus dem Objekt auf die neue Eigentümerseite wechseln.

Führen Sie vorhandene Mängel Ihres Hauses im Vertrag auf. Eine transparente Offenlegung schützt Sie davor, dass der Erwerber sich später auf verschwiegene Beeinträchtigungen beruft und daraus Ansprüche gegen Sie ableitet.

Steht bei Ihrem Haus etwa ein Sanierungsbedarf an, besprechen Sie das im Vorfeld mit dem Erwerber und nehmen es ebenso wie andere wichtige Absprachen in den Vertrag auf. So bleibt für beide Seiten nichts Wesentliches ungeklärt.

Wenn es Ihnen zu vielschichtig wird, sind wir an Ihrer Seite

Weist ein Kaufvertrag rechtliche Lücken auf, kann das für Sie als verkaufende Person erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im ungünstigsten Fall erhält der Erwerber dadurch die Möglichkeit, sich vom Geschäft zu lösen.

Die meisten Menschen verkaufen ein Haus nur ein einziges Mal im Leben. Umso mehr lohnt es sich, dabei auf eine Begleitung zu setzen, die den Ablauf routiniert steuert. Wir kennen die Anforderungen an eine belastbare Vereinbarung und stellen für Sie den Kontakt zu einem geeigneten Notar her. Denn nach der Unterschrift wird der Vertrag erst mit dem Notartermin verbindlich besiegelt. Eine fundierte Wertermittlung Ihres Hauses legt zudem die Grundlage dafür, dass der im Vertrag genannte Preis dem tatsächlichen Marktwert entspricht.

Notartermin

Mit der notariellen Beurkundung wird Ihr Hausverkauf rechtsverbindlich. In fünf Schritten erläutern wir Ihnen, wie dieser Termin abläuft und was danach geschieht.

Der Notar klärt sowohl Sie als verkaufende Seite als auch den Erwerber über die rechtlichen Folgen des Geschäfts auf. Sein Vorteil liegt in der Unparteilichkeit: Er vertritt keine der beiden Parteien, sondern sorgt für einen ausgewogenen und rechtssicheren Ablauf.

Für die notarielle Tätigkeit und die Grundbucheintragung werden zusammen etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises angesetzt. Diese Kosten trägt üblicherweise der Erwerber.

Unter bestimmten Umständen kommen jedoch auch auf Sie als verkaufende Person Gebühren zu, etwa wenn Sie eine eingetragene Grundschuld löschen lassen möchten. Deren Höhe bemisst sich nach dem Umfang der eingetragenen Belastung.

Beachten Sie, dass Sie und der Erwerber für die Notarkosten gemeinschaftlich einstehen. Es empfiehlt sich daher, die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite vorab zu prüfen.

Die maßgeblichen Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.

Der Notar trägt den Kaufvertrag vollständig vor, klärt aufkommende Fragen und passt einzelne Formulierungen bei Bedarf an. Anschließend wird die Vereinbarung unterschrieben und notariell beurkundet. Damit verpflichtet sich der Erwerber unter anderem zur Entrichtung des Kaufpreises. Sobald der Vertrag rechtswirksam ist, kann er nicht mehr davon zurücktreten – es sei denn, ihm wurden Mängel bewusst verschwiegen.

Beide Seiten erhalten nach dem Termin eine Ausfertigung des Vertrags. Der Notar veranlasst außerdem eine Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, durch die dem Erwerber ein gesicherter Anspruch auf Ihr Haus zugesprochen wird.

Kurz darauf meldet sich das Finanzamt beim Erwerber. Er entrichtet die Grunderwerbsteuer und erhält dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung benötigt wird.

Nach etwa anderthalb bis zwei Monaten überweist der Erwerber den Kaufpreis. Erst dann beantragt der Notar die Umschreibung im Grundbuch, worüber beide Parteien im Anschluss unterrichtet werden.

Denken Sie daran, Ihre Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel zu informieren, da die entsprechenden Pflichten mit dem Verkauf auf den Erwerber übergehen.

Rechnen Sie für den gesamten Hausverkauf mit einem Zeitraum von etwa sechs bis zwölf Monaten. Bedenken Sie dabei, dass zunächst mehrere Formalitäten abgeschlossen sein müssen, bevor der Erwerber Ihnen den Kaufpreis überweisen kann.

Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Notartermin

Möchten Sie tiefer in die Themen Kaufvertrag und Beurkundung einsteigen? Übertragen Sie uns den Verkauf Ihres Hauses, dann erläutern wir Ihnen alle Zusammenhänge und übernehmen die notwendigen Schritte für Sie. Für offene Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung und sind auf Wunsch beim Notartermin persönlich an Ihrer Seite. Wie sich der Ablauf insgesamt gestaltet, lesen Sie auf der Seite Hausverkauf mit Makler.

Wenn Sie beim Verkauf Ihres Hauses auf Nummer sicher gehen möchten, vertrauen Sie diese Aufgabe erfahrenen Fachleuten an. Wir setzen einen marktgerechten Preis für Ihr Haus durch und sorgen zugleich dafür, dass der Abschluss ohne spätere Reibungspunkte gelingt. Einen Überblick über aktuelle Immobilienpreise in Leverkusen gibt Ihnen zusätzliche Orientierung.

Häufige Fragen zu Kaufvertrag und Notartermin in Leverkusen

Wer wählt den Notar in Leverkusen?

Grundsätzlich steht die Wahl des Notars beiden Seiten frei, in der Praxis bestimmt jedoch meist der Käufer den Notar, weil er die Notarkosten trägt. Ist ein Makler eingebunden, spricht dieser häufig eine Empfehlung aus, da er die zuverlässig arbeitenden Notariate am Ort kennt. Sinnvolle Kriterien sind Erfahrung mit Immobilienverträgen und kurze Wartezeiten bis zum Beurkundungstermin.

AKZEPTA Immobilien arbeitet in Leverkusen mit erfahrenen Notaren zusammen und erreicht dadurch spürbar kürzere Wartezeiten als beim erstbesten Notariat. Diese Verbindung nimmt Ihnen die Suche ab und beschleunigt den Abschluss. Genau darin liegt ein Vorteil der Begleitung durch einen Makler: Wir koordinieren die Terminabstimmung zwischen allen Beteiligten und sorgen dafür, dass die Beurkundung reibungslos und ohne unnötige Verzögerung stattfindet.

Was kostet der Notartermin in Leverkusen?

Die Kosten für den Notartermin richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und liegen für die Beurkundung samt Grundbucheintragung bei rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Diesen Anteil übernimmt in aller Regel der Käufer. Als verkaufende Person zahlen Sie nur dann, wenn zusätzliche Leistungen anfallen, etwa die Löschung einer eingetragenen Grundschuld.

Da beide Parteien für die Notarkosten gemeinschaftlich haften, empfiehlt AKZEPTA Immobilien in Leverkusen, die Zahlungsfähigkeit des Käufers vor der Beurkundung zu prüfen. Genau diese Bonitätsprüfung übernehmen wir im Vorfeld, sodass Sie den Termin mit einem gesicherten Interessenten wahrnehmen. Ein Makler bringt hier den Vorteil, dass wir die einzelnen Kostenpositionen vorab transparent machen und Sie den Termin ohne offene Fragen und mit klarer Kalkulation angehen.

Wie läuft die Beurkundung in Leverkusen ab?

Zu Beginn begrüßt der Notar alle Beteiligten und prüft deren Identität, anschließend trägt er den vollständigen Kaufvertrag vor. Das Verlesen ist zwingend vorgeschrieben und dauert je nach Umfang etwa 45 bis 90 Minuten. Danach klärt er offene Fragen, nimmt letzte Anpassungen vor und lässt den Vertrag von beiden Seiten unterzeichnen.

Mit der Beurkundung und dem Antrag auf Auflassungsvormerkung ist der wesentliche Teil abgeschlossen; insgesamt sollten Sie rund 60 bis 120 Minuten einplanen. AKZEPTA Immobilien bereitet Sie in Leverkusen vorab auf den genauen Ablauf vor und begleitet Sie auf Wunsch persönlich zum Termin. Ein Makler sorgt dafür, dass alle Unterlagen rechtzeitig beim Notar vorliegen und der Termin ohne Rückfragen abläuft, sodass Sie ihn souverän und ohne Überraschungen durchlaufen.

Was gehört in den Kaufvertrag in Leverkusen?

In den Kaufvertrag gehören die vollständigen Daten von Käufer und Verkäufer, eine genaue Objektbeschreibung mit Grundbuchangaben sowie der Kaufpreis samt Zahlungsmodalitäten. Hinzu kommen der Zeitpunkt der Besitzübergabe, die Aufklärung über bekannte Mängel, das mitverkaufte Inventar und eine Regelung zur Lastenfreistellung eingetragener Grundschulden.

Fehlt einer dieser Punkte oder ist er ungenau formuliert, kann das den Abschluss gefährden. AKZEPTA Immobilien stellt für Ihr Haus in Leverkusen sicher, dass alle Pflichtangaben lückenlos und widerspruchsfrei erfasst sind, und stimmt den Entwurf mit dem Notar ab. Darin zeigt sich der Wert eines Maklers: Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass der Vertrag Ihre Interessen wahrt, spätere Streitpunkte vermeidet und der Erwerber ohne Vorbehalte in die Finanzierung gehen kann.

Wie lange dauert es nach dem Notartermin bis zur Zahlung in Leverkusen?

Nach der Beurkundung vergehen bis zum Eingang des Kaufpreises meist einige Wochen. Zuerst trägt das Grundbuchamt innerhalb von ein bis zwei Wochen die Auflassungsvormerkung ein, danach beantragt der Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt der Notar die Zahlungsfreigabe und der Betrag wird an Sie überwiesen.

In der Praxis sollten Sie mit etwa vier bis neun Wochen bis zum Zahlungseingang rechnen, bei zügiger Bearbeitung durch die Behörden kann es auch schneller gehen. AKZEPTA Immobilien behält diesen Ablauf in Leverkusen für Sie im Blick und hält Sie über jeden Zwischenschritt auf dem Laufenden. Als Makler stellen wir sicher, dass die notwendigen Nachweise vollständig vorliegen, damit die Freigabe nicht an fehlenden Dokumenten hängen bleibt.

Kann der Käufer in Leverkusen nach der Beurkundung noch zurücktreten?

Nach der notariellen Beurkundung ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Möglich bleibt er nur in eng begrenzten Ausnahmen: wenn Sie dem Käufer Mängel bewusst verschwiegen haben, wenn eine ausdrücklich vereinbarte Rücktrittsklausel greift oder wenn ein vertraglich vorbehaltener Finanzierungsnachweis nicht zustande kommt.

Um solche Ausnahmen von vornherein auszuschließen, empfiehlt AKZEPTA Immobilien in Leverkusen die vollständige Offenlegung aller bekannten Mängel bereits vor der Beurkundung. Das schützt Sie vor nachträglichen Ansprüchen und sorgt für einen verbindlichen Abschluss. Ein Makler bringt hier doppelten Nutzen: Wir prüfen die Bonität des Interessenten, bevor es zum Notartermin kommt, und dokumentieren den Zustand des Hauses so sorgfältig, dass ein späterer Rücktritt keine Angriffsfläche findet.

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